Kommentar Uber: Gegen geltendes Recht

Bonn · Das US-Fahrdienstunternehmen Uber legt in Deutschland eine dreiste Unternehmensstrategie an den Tag. Geradezu überfallsartig drang Uber auf den Taxi-Markt

Fahrer wurden angeworben, die App freigeschaltet und dann einfach mal abgewartet, was passiert. So geschehen in Düsseldorf, Hamburg, München, Frankfurt und Berlin.Weltweit soll das Unternehmen in über 200 Städten aktiv sein.

Uber ist kein verspielter Anfänger, sondern ein ignoranter Provokateur: Wer in Deutschland gewerbemäßig Personen befördern will, der braucht mindestens einen Personenbeförderungsschein. So will es das deutsche Gesetz. Uber interessiert das nicht.

Gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt, dass Uber seine Dienste sofort einstellen soll, hat das Unternehmen jetzt Widerspruch eingelegt - und schiebt süffisante Kampfansagen hinterher: "Uber wird seine Tätigkeit in ganz Deutschland fortführen", schreit das Unternehmen auf seiner Internetseite hinaus. Von Kompromissbereitschaft oder gar Rückzug ist keine Spur zu sehen. Viel mehr tritt das amerikanische Unternehmen, das seinen Europa-Sitz in Amsterdam hat, auch noch in Richtung politisches System nach: "Die Wahlmöglichkeiten der Bevölkerung einzuschränken, war noch nie eine gute Idee", lässt Uber wissen.

Damit greift Uber aber nicht nur einfach die Konkurrenz an und versorgt die Gerichte mit Arbeit. Seine Unternehmensstrategie ist am Ende ein Affront gegen die Willensbildung des Volkes, die letztendlich ihren Ausdruck eben auch in der Rechtsprechung hat.