Kommentar zur Vorratsdatenspeicherung Überflüssig

Dass die Bundesregierung mit diesem Gesetz glücklich wird, ist höchst unwahrscheinlich. Schon vor der Verabschiedung gestern im Bundestag haben diverse Organisationen und Politiker - darunter der FDP-Vizevorsitzende Wolfgang Kubicki - angekündigt, gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Verfassungsgericht klagen zu wollen. Dafür gibt es gute Gründe.

Zuallererst: Das Gesetz stellt alle unter Generalverdacht. Weil jeder ein Täter sein könnte, muss gegen jeden ermittelt werden können, und deshalb müssen Kommunikationsdaten - wer telefoniert wann wo mit wem und wie lange - prophylaktisch gespeichert werden, so die seltsame Logik, von der dieses Gesetz lebt. Wohin dieses Denken führt, wenn es bis zum Exzess ausgelebt wird, hat die Datensammelwut der NSA gezeigt, die auch vor dem Handy der Kanzlerin nicht halt machte.

Natürlich soll es diese Auswüchse in Deutschland nicht geben, es gibt genaue Regeln, die Dauer der Speicherung ist auf zehn Wochen begrenzt, Richter müssen zustimmen. Am Kern ändert das aber nichts: Der Anspruch jedes Einzelnen auf eine geschützte Privatsphäre wird vermeintlichen Sicherheitsinteressen geopfert, der Mandanten- (Anwälte) und Informantenschutz (Journalisten) wird ausgehöhlt.

Vermeintlich, weil es höchst fraglich ist, ob sich durch Vorratsdatenspeicherung etwa Terroranschläge oder schwere Verbrechen verhindern lassen. Belege dafür gibt es nicht, nur Hoffnungen der Ermittler. Es genügt ein Prepaid-Handy, um durch die Maschen eines Gesetzes zu schlüpfen, das schon deshalb überflüssig ist.

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