Kommentar zu Hygienemängeln Umgehend handeln

Meinung | Rhein-Sieg-Kreis · Bei der Hygieneüberwachung des Kreisgesundheitsamtes sind Unzulänglichkeiten festgestellt worden. Der Fall macht deutlich, dass umgehend behandelt werden muss, kommentiert GA-Redakteur Dylan Cem Akalin.

 Händewaschen und -desinfektion müssen in Krankenhäusern und an sensiblen öffentlichen Stellen zum Standard gehören.

Händewaschen und -desinfektion müssen in Krankenhäusern und an sensiblen öffentlichen Stellen zum Standard gehören.

Foto: picture alliance/dpa/Bodo Marks

Eine akute Gefährdung der Bevölkerung ist nicht gegeben. Das ist richtig. Und gut. Diese Erklärung aus dem Kreishaus zu den Mängeln bei der Überwachung der Hygiene in sensiblen Bereichen wie Arztpraxen, ambulanten Operationszentren und Schwimmbädern ist unbefriedigend, um es zurückhaltend zu formulieren. Multiresistente Keime machen sich breit und Medizinern zunehmend Sorgen.

Die Bevölkerung muss sich darauf verlassen können, dass die Gesundheitsämter ihre Arbeit tun, damit sie bedenkenlos zum Zahnarzt, Gastroenterologen oder ins Schwimmbad gehen können. Dass der Rhein-Sieg-Kreis noch nicht einmal weiß, welche Dentalpraxis nicht über die eigene Kammer überwacht wird, spricht Bände – sowohl über die Arbeit der Behörde als auch über die Einstellung der Zahnarztpraxis, die das nicht von sich aus meldet.

Die Hygieneüberwachung wird über eine ganze Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Empfehlungen geregelt. Das zeigt, wie wichtig dieser Bereich der öffentlichen Gesundheitsvorsorge ist. Die Vermeidung von Infektionsübertragungsrisiken ist eines der wichtigsten Merkmale einer fortschrittlichen Zivilisation. Es ist zwar richtig, dass der interne Bericht  der weiteren Optimierung der Arbeit im Gesundheitsamt dient.

Wenn Prüfer aber auf die rechtliche Verantwortung des Kreises hinweisen, macht das deutlich, wie ernst es ist und dass umgehend gehandelt werden muss. Die Linke hat richtig gehandelt, die Sache öffentlich zu machen – auch wenn keine momentane Gefahr für Leib und Leben der Bürger besteht.

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