Kommentar zum Sterbehilfe-Urteil der Niederlande Ungutes Gefühl

Meinung | Den Haag · Das Oberste Gericht der Niederlande hat geurteilt: Aktive Sterbehilfe ist für schwer erkrankte Demenzpatienten unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das hinterlässt ein ungutes Gefühl, kommentiert unser Autor.

 Niederländisches Urteil: Künftig darf das Leben eines Patienten auch dann mit aktiver Sterbehilfe beendet werden, wenn dieser an Demenz leidet und seinen eigenen Willen nicht mehr klar äußern kann.

Niederländisches Urteil: Künftig darf das Leben eines Patienten auch dann mit aktiver Sterbehilfe beendet werden, wenn dieser an Demenz leidet und seinen eigenen Willen nicht mehr klar äußern kann.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Die Niederlande haben an das Projekt aktive Sterbehilfe geglaubt. Sie wollten – wie übrigens auch die Belgier – eigentlich nur eine Ausnahmeregelung für jene schaffen, die unheilbar krank sind und manövrierten sich damit in jene Situation hinein, die sie kaum noch beherrschen. Denn aus der Ausnahme ist in den Köpfen vieler ein Recht geworden, das man beanspruchen kann – nicht nur wegen körperlicher oder seelischer Erkrankungen, sondern auch einfach deshalb, weil man des Lebens überdrüssig ist.

Hinzu kamen schließlich die schwerkranken Kinder, an deren Fähigkeit zu einer bewussten, eigenständigen Zustimmung zur Euthanasie immer große Zweifel bestanden. Und nun durchbrechen die Richter ein erstes Mal die hohe Mauer all jener Voraussetzungen, an die eine staatliche Erlaubnis zum Sterben geknüpft ist: Darf man bei Demenzkranken einen früher geäußerten und schriftlich niedergelegten Wunsch nach aktiver Sterbehilfe erfüllen, auch wenn diese Bitte nun nicht mehr selbst geäußert werden kann?

Niemand macht sich diese Diskussion leicht. Die Voraussetzungen, damit die Behörden einem Antrag zustimmen, sind hoch. Und dennoch wächst in den Niederlanden das ungute Gefühl, in eine Spirale hineingeraten zu sein, aus der man kaum noch wieder herauskommen kann. Dazu trägt insbesondere die jetzt beantragte Erweiterung der aktiven Sterbehilfe auf alle jene bei, die älter als 70, körperlich zwar gesund, aber lebensmüde sind.

Jeder Psychologe würde auch ihnen bescheinigen, dass ihr Verlust an Lebensfreude krankhafte Züge haben muss, wenn man einen solchen Wunsch äußert. Aber das hilft letztlich nicht weiter, weil die Mediziner, Ethiker und Angehörigen glauben müssen, was vorgebracht wird.

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