Kommentar zum Sterbehilfe-Urteil der Niederlande Ungutes Gefühl

Meinung | Den Haag · Das Oberste Gericht der Niederlande hat geurteilt: Aktive Sterbehilfe ist für schwer erkrankte Demenzpatienten unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das hinterlässt ein ungutes Gefühl, kommentiert unser Autor.

 Niederländisches Urteil: Künftig darf das Leben eines Patienten auch dann mit aktiver Sterbehilfe beendet werden, wenn dieser an Demenz leidet und seinen eigenen Willen nicht mehr klar äußern kann.

Niederländisches Urteil: Künftig darf das Leben eines Patienten auch dann mit aktiver Sterbehilfe beendet werden, wenn dieser an Demenz leidet und seinen eigenen Willen nicht mehr klar äußern kann.

Foto: dpa/Bernd Thissen
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