Kommentar Urteil im Salafisten-Prozess - Offene Abscheu

Im gestrigen Urteil des Bonner Landgerichts, das im Strafmaß über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausging, steckt mehr als die bloße Bestrafung des Kapitaldelikts, dessen sich der Täter mit seinem Messerangriff auf zwei Polizisten bei den Salafisten-Krawallen am 5. Mai schuldig gemacht hat.

Mit der sechsjährigen Haftstrafe für den Angehörigen der radikal-islamistischen Gruppe haben die Richter zudem eine Selbstverständlichkeit ins Bewusstsein gerufen: Religion und Meinungsunterschiede bieten in Deutschland keine Rechtfertigungsgründe für Gewalt.

Unverhohlen hatte der Angeklagte im Prozess seine Abscheu gegen die deutsche Rechtsordnung und den vermeintlich gottlosen, dekadenten Zustand der westlichen Gesellschaft zur Schau getragen. Konsequenz dieser Haltung ist Selbstjustiz, frei nach dem Motto: Wo nicht nach unserer Pfeife getanzt wird, regeln wir die Sache eben selbst.

Als Vorwand für ihren vorbereiteten Gewaltausbruch dienten den Salafisten die von Pro-NRW-Vertretern gezeigten Motive des dänischen Karikaturisten Kurt Westergaard. Ihn hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel 2010 bei einer Preisverleihung unter Rückgriff auf Perikles' Ausspruch gewürdigt, das Geheimnis der Freiheit sei der Mut. Mit Voltaire möchte man ergänzen: Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen!

Selbst geschmacklose Formen von Provokation sind ein zulässiges Mittel politischer Auseinandersetzung. Gewalt ist es nie.

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