Kommentar zum Prozess am Amtsgericht Montabaur Urteil mit Augenmaß

Remagen/Montabaur · Der Zweck, und mag er in Zusammenhang mit dem Kampf gegen den Rechtsextremismus noch so „edel“ sein, heiligt die Mittel – die Gewalt – nicht. Das Gericht in Montabaur fällte ein Urteil mit Augenmaß.

 Rechtsextreme bei der Demo im vergangenen November in Remagen.

Rechtsextreme bei der Demo im vergangenen November in Remagen.

Foto: Martin Gausmann

Ein Urteil mit Augenmaß – das ist der Richterspruch von Ingo Buss im Prozess um den 20-Jährigen aus dem Westerwald, der wegen des Versuchs, die Polizeikette beim Protest gegen den rechten Remagener „Gedenkmarsch“ zu durchbrechen, vor Gericht stand und nun 120 Tagessätze zu je zehn Euro zahlen muss. Denn einerseits muss Gewalt gegen Polizisten in jedem Fall bestraft werden. Der Zweck, und mag er mit dem Kampf gegen den Rechtsextremismus noch so edel sein, heiligt die Mittel nicht.