Kommentar zum Lübcke-Urteil Historische Entscheidung

Frankfurt a.M. · Der Mörder des CDU-Politikers Walter Lübcke hat an diesem Donnerstag eine harte Strafe erhalten. Das Urteil wird zu Recht als historisch bewertet, kommentiert unser Autor.

 Stephan Ernst (links) kommt vor der Urteilsverkündung in den Gerichtssaal.

Stephan Ernst (links) kommt vor der Urteilsverkündung in den Gerichtssaal.

Foto: dpa/Kai Pfaffenbach

Das Urteil gegen den Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird zu Recht als historisch bewertet. Das Oberlandesgericht hat mit angemessener Härte den ersten rechtsextremistisch motivierten Mord an einem Politiker in der Nachkriegsgeschichte geahndet. Damit stellt sich auch die Frage nach einer historischen Einordnung.