Kommentar zur Entschädigung von Missbrauchsopfern Urteile über Schadensersatz gehören vor ein ordentliches Gericht
Meinung · Die Katholische Kirche tritt bei der Beurteilung von Entschädigungszahlungen an Missbrauchsopfer als Beklagte und Richterin in einer Person auf. Auch das führt dazu, dass sie hierzulande kein Vertrauen zurückgewinnt, meint unser Autor.

Der Kölner Dom in der Abenddämmerung.
Foto: dpa/Oliver BergDie Katholische Kirche hat sich selbst ein Regelwerk gegeben, die Opfer von Missbrauchstaten ihrer Priester und anderer Kirchenmitarbeiter selbst zu beurteilen und zu entschädigen. Die Kirche behauptet immer wieder, sich bei der Höhe der Entschädigungsleistungen an dem zu orientieren, was auch ordentliche Gerichte Opfern zusprechen. Dass dieses Verfahren rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen würde, muss man allerdings bezweifeln, auch wenn die Unabhängige Kommission und die Bischöfe jetzt nach viel Kritik den Opfern das Recht auf Akteneinsicht und Widerspruch einräumen.