Kommentar zur Entschädigung von Missbrauchsopfern Urteile über Schadensersatz gehören vor ein ordentliches Gericht

Meinung · Die Katholische Kirche tritt bei der Beurteilung von Entschädigungszahlungen an Missbrauchsopfer als Beklagte und Richterin in einer Person auf. Auch das führt dazu, dass sie hierzulande kein Vertrauen zurückgewinnt, meint unser Autor.

  Der Kölner Dom in der Abenddämmerung.

Der Kölner Dom in der Abenddämmerung.

Foto: dpa/Oliver Berg