Kommentar zum OVG-Urteil zu Sonntagsöffnungen Verdi agiert scheinheilig

Meinung | Bonn · In diesem Fall sind weniger die Richter als die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zu rügen, meint unsere Autorin. Es sei scheinheilig, dass sie sich um den Schutz der Arbeitnehmer sorgen würden.

 Viele Einzelhändler beklagen Umsatzeinbußen in der Corona-Krise.

Viele Einzelhändler beklagen Umsatzeinbußen in der Corona-Krise.

Foto: Niklas Schröder

Eine Überraschung ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zu den verkaufsoffenen Sonntagen nicht. Viele Gerichte, so auch das OVG, haben in den vergangenen Jahren immer wieder die anlassbezogenen Ladenöffnungen am Sonntag untersagt. Im  Fall des nordrhein-westfälischen Infektionsschutzgesetzes soll die Regierung selbst schon geahnt haben, dass diese Regelung für die Adventssonntage wohl nicht gerichtsfest sein würde. Die Begründung für eine Sonntagsöffnung, so könnten dichte Menschenmengen verhindert werden, die in der Pandemie das Infektionsrisiko senkten, war allzu dünn, zumal die für Infektionsschutzrecht zuständige Kammer am OVG zu entscheiden hatte.