Kommentar Verfahren gegen Christian Wulff - Recht statt Rechnung

Richter Rosenow ist ein kluger Mann. Er hat gestern die Einstellung des Verfahrens gegen Christian Wulff vorgeschlagen, weil seiner Ansicht auch am letzten verbliebenen Anklagepunkt nichts dran ist, nichts Wesentliches jedenfalls.

Es geht um eine Einladung zum Oktoberfest, die der frühere Ministerpräsident von Niedersachsen und spätere Bundespräsident angenommen hat. Da geht es dann um so banale Sätze wie diesen: Wulff habe das Fehlen der Babysitterkosten auf seiner Abrechnung sehen müssen. Oder da muss eine 30-jährige Kellnerin per Video zugeschaltet werden, um mitzuteilen, sich an gar nichts mehr zu erinnern.

Solche Details lassen den Rechtsstaat zur Farce werden. Richter Rosenow hat das erkannt. Doch die beteiligten Parteien sind soweit noch nicht. Die Staatsanwaltschaft will der Einstellung in ihrem Verfolgungswahn nicht zustimmen und Wulffs Anwälte beharren auf Freispruch, weil ein wegen Geringfügigkeit und gegen Auflagen eingestelltes Verfahren ihnen wie ein Freispruch zweiter Klasse vorkommt.

[kein Linktext vorhanden]Wenn also nicht noch Einsicht einzieht, wird es im Januar weitergehen. Auch mit dem untauglichen Versuch, Wulffs erzwungenen Rücktritt vom Präsidentenamt als im Nachhinein sinnlos, überflüssig oder falsch erscheinen zu lassen.

Das war damals schon ein Irrtum und das bleibt ein Irrtum. Der Bundespräsident Wulff hat sich, nach allem, was man weiß, nicht strafbar gemacht, aber er hat sich in seinem damaligen Ministerpräsidentenamt politisch so angreifbar gemacht, dass er als Präsident nicht zu halten war. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

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