Kommentar Wahlrecht - Das Überhang-Problem

Am Donnerstag kommt Bundespräsident Gauck zum Antrittsbesuch des Bundesverfassungsgerichts nach Karlsruhe. Das ist per se kein weltbewegender Termin; gleichwohl ist er nicht ohne Brisanz.

Denn die Politik weist den Karlsruher Senaten eine ungeheure Arbeitsfülle zu. Den Richtern, die außer ihrer Ernennung durch den Bundestag keinerlei direkte demokratische Legitimation haben, werden grundsätzliche politische Entscheidungen aufgehalst. "Dann gehen wir nach Karlsruhe" war in den siebziger und achtziger Jahren eine echte Drohung.

Heute ist die Ankündigung wenig mehr als das Eingeständnis, nicht mehr weiter zu wissen. Ratlose Politiker wälzen die Entscheidungen auf das Verfassungsgericht ab. Das ist eine besonders subtile Form der Arbeitsverweigerung.

So kam auch das von Union und FDP beschlossene Wahlrecht 2011 nach Karlsruhe. Moniert wurde, dass durch die sogenannten Überhangmandate eine erhebliche Ungerechtigkeit entstanden sei. Sie können die Sitzverteilung extrem beeinflussen.

Dass eine Partei eklatant mehr Sitze durch Überhangmandate erhält, als ihr nach dem Ergebnis zustehen, ist eine Ungleichbehandlung, die der Gesetzgeber beenden müsse. Ein korrigiertes Wahlrecht müsse schon bei den Bundestagsneuwahlen im Herbst nächsten Jahres Geltung haben. Das Verfassungsgericht spielte den Ball an den säumigen Gesetzgeber zurück.

Das Gericht gab 15 Abgeordnete als Überhang-Obergrenze vor. Bei der letzten Bundestagswahl waren es 27. Sie fielen allesamt an die Unionsparteien, deren gemeinsame Bundestagsmehrheit mit den Liberalen natürlich dadurch wesentlich komfortabler ausfiel.

Besonders originell ist der jüngste Vorschlag der überparteilichen Runde, aus der nur die Links-Partei ausschert, nicht. Man mag ja an dem Prinzip der Überhangmandate festhalten.

Aber deren Zahl mit Ausgleichsmandaten gewissermaßen kompensieren zu wollen, ist eine so simple wie durchschaubare Vorgehensweise: Man spielt auf Zeit, weil man auch die Weisung aus Karlsruhe berücksichtigen muss, nach der das neue Wahlrecht 2013 erstmals zu den Bundestagswahlen Anwendung finden soll.

Die Idee der Ausgleichsmandate erlaubt zwar keinen Vergleich mit dem chinesischen Volkskongress. Doch durch die Aufblähung des Parlamentes auf 700 Volksvertreter schafft man neue Probleme. Das weit verbreitete Vorurteil, dass es ohnehin zu viele Abgeordnete gebe, deren Finanzierung nun einmal der Steuerzahler trägt, erhält so neue und wohl auch berechtigte Nahrung.

Der Reformplan der vier Bundestagsfraktionen schafft immerhin in einem Punkt Klarheit. In der neuen Legislaturperiode müssen die Abgeordneten ohne Zeitdruck kritisch die gesamte Wahlrechtsdebatte unter die Lupe nehmen.

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