Kommentar Weltfremde Vorgabe
Jede Bundesregierung, die Änderungen des Grundgesetzes plant, darf sich sicher sein, dass Opposition und Öffentlichkeit ganz genau hinschauen.
Für diese große Koalition mit ihrer übergroßen Mehrheit gilt das besonders. Schon die Tatsache, dass die Gespräche über eine Erleichterung von Bundeswehreinsätzen gegen Terroristen im Inneren gestern in einer frühen Phase öffentlich wurden, zeigt, wie sensibel das Thema ist.
Allerdings ist eine Neuregelung der Frage, wie die Bundesregierung auf den Einsatz von Flugzeugen als Terrorwaffe nach dem Muster der Anschläge vom 9. September 2001 in den USA reagieren kann, unumgänglich. Denn der seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2012 herrschende Status quo bedeutet faktisch, dass die Regierung handlungsunfähig ist:
Dies wäre die Konsequenz der weltfremden Karlsruher Vorgabe, dass nur das gesamte Kabinett in einem solchen Ernstfall beschließen dürfe, obwohl in dieser Situation jede Minute zählt. Eine andere Frage ist, an wen das Gesetz eine solche schwerwiegende Entscheidung delegieren kann, die womöglich den Tod vieler unschuldiger Zivilisten bedeuten würde. Dass der Verteidigungsminister, der Inhaber der Befehlsgewalt über die Bundeswehr in Friedenszeiten, alleine zuständig sein soll, scheint jedenfalls weder zumutbar noch wünschenswert.
Dass die Neuregelung dieser speziellen Frage keinesfalls einen bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Inneren in anderen Fällen durch die Hintertür ermöglichen darf, versteht sich schon fast von selbst.