Kommentar zur Sterbehilfe Wieder am Anfang

Meinung | Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht hat ein Grundsatzurteil zur Sterbehilfe gesprochen. Jeder hat das Recht, aus dem Leben zu scheiden und sich dafür Hilfe zu holen, findet unser Autor.

   Eine Pflegekraft streicht der Bewohnerin eines Altenheims über die Hand.

Eine Pflegekraft streicht der Bewohnerin eines Altenheims über die Hand.

Foto: grafik/ Oliver Berg/Archiv

Es ist eine Klarstellung des rechtlichen Rahmens beim Thema Sterbehilfe, die das Verfassungsgericht formuliert hat. Mehr nicht. Der Gesetzgeber muss die Sache neu regeln. Gesellschaft und Parlament werden sich also neuerlich mit dem Thema befassen müssen. Klar ist nur, so restriktiv wie bisher darf das Parlament die Hilfsmöglichkeiten bei der Selbsttötung nicht mehr fassen. Jeder hat das Recht aus dem Leben zu scheiden und sich dafür Hilfe zu holen.

Die Vorbehalte großer Religionsgemeinschaften – um sie geht es letztlich – treten hinter das Recht des Einzelnen zurück. Das mag man beklagen, aber es spiegelt die gesellschaftliche Wirklichkeit. Das Verfassungsgericht überlässt die vielen Fragen, die jeder für sich beantworten muss, einem freieren Spiel der Kräfte.

Viele Menschen haben nicht Angst vor dem Sterben, sondern vor dem, was davor geschieht. Der Gedanke an ein ewiges Leben ist den meisten ohnehin fern gerückt. Sie wollen selbst bestimmen, wie und wann sie gehen. Kirchen, die Vertreter von Hospizen und der Palliativmedizin werben intensiv für ihre Angebote, den letzten Lebensabschnitt ohne Angst und schmerzfrei gestalten zu können.

Das Verfassungsgericht musste jetzt neu entscheiden, weil die Menschen nicht genug Vertrauen in dieses Versprechen haben. Die Angebote sind nicht garantiert, denn es gibt immer noch viel zu wenig Plätze für Menschen in existenzieller Todesnot. Die Position einer restriktiven Haltung mag ethisch und theologisch gut begründet sein. Sie verliert aber an Glaubwürdigkeit, wenn sie nicht mit Leben gefüllt werden kann. Der Hinweis auf Möglichkeiten, die es nicht gibt oder die dann eben doch nicht zur Verfügung stehen, ist für viele daher nur ein billiger Trost.

Die Risiken der nunmehr wieder offenen Situation sind gleichwohl groß. Wie lässt sich ermitteln, was der freie Wille eines Menschen ist? Haben ihm womöglich andere eingeredet, dass es besser wäre, abzutreten? Eine neue rechtliche Regelung des Themas muss dieses Problem lösen.

Der Staat ist eigentlich überfordert. Die Kirchen werden aus theologischen Gründen Schwierigkeiten haben, bei einem freiwilligen Schritt aus dem Leben aktiv dabei zu sein. Um so wichtiger ist es, die Menschen zu Lebzeiten zu erreichen. Um so wichtiger ist es, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Hospize so auszustatten, dass sie im richtigen Moment die richtige Antwort für Menschen in Not finden können.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Die Lage ist ernst
Kommentar zur islamistischen Bedrohung Die Lage ist ernst
Euphorie im Anflug
DFB-Team überzeugt gegen Frankreich Euphorie im Anflug
Zum Thema
DFB-Team mit neuem Spirit
Kommentar zur Fußball-Nationalmannschaft DFB-Team mit neuem Spirit
Assange und das Recht
Kommentar zur aufgeschobenen Auslieferung Assange und das Recht
Der Kaiser ist nackt
Kommentar zu Donald Trump Der Kaiser ist nackt
Der Bahnstreik ist abgewendet
Kommentar zur Einigung zwischen GDL und Bahn Der Bahnstreik ist abgewendet
Aus dem Ressort