Kommentar Zahltag

Berlin · Die Mütterrente ist beschlossene Sache, der quälende Streit um Gerechtigkeit oder sozialpolitische Vernunft ist Geschichte.

Nun stellt sich die Frage: Was ist mit der Mütterrente für Beamte? Sollen Beamtinnen für Geburten vor 1992 höhere Pensionsansprüche bekommen? Ja, sie sollen es nicht nur, sie müssen es. Dabei spielt Sinn oder Unsinn dieser Maßnahme keine Rolle. Und es sollten auch keine Neiddebatten um die in der Regel höheren Pensionen angezettelt werden.

Es ist lediglich eine Frage der Gerechtigkeit: Obwohl Renten und Pensionen als Altersvorsorge so unterschiedlich und kaum vergleichbar sind, gibt es hierzulande das ungeschriebene Gesetz, dass Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung stets "wirkungsgleich" auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Es hat also Tradition: Die bitteren Pillen, die den Rentnern in den letzten Jahren verschrieben wurden, wie die Rente mit 67 und die Absenkung des Rentenniveaus bei der Einführung der staatlich geförderten privaten Zusatzabsicherung ("Riester-Rente"), mussten auch die Pensionäre schlucken. Wenn nun einmal eine Wohltat an die Ruheständler verteilt wird, dann darf man diese den Pensionären nicht vorenthalten.

Im Übrigen ist da noch etwas: Auch die abschlagsfreie Rente mit 63 für besonders langjährige Versicherte muss noch auf die Beamten übertragen werden. Die SPD hatte die Rente mit 63 im Wahlkampf versprochen, und die CDU die Mütterrente. Nun ist Zahltag, die Rechnung für die Wahlgeschenke muss beglichen werden.

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