Kommentar Zusammen leben

Wenn ein Nachbarschaftskonflikt wie der um den Düsseldorfer Raucher Friedhelm Adolfs vor Gericht landet, liegt das Kind bereits im Brunnen. Damit es soweit kommen konnte, wurden grundlegende Regeln menschlichen Zusammenlebens verletzt.

Eine davon lautet: Toleranz, gegenseitige Rücksichtnahme und ein klärendes Gespräch helfen in den meisten Streitfällen. Eine andere Regel: Die Freiheit des einen endet dort, wo die berechtigten Interessen anderer beschnitten werden. Eigentlich Selbstverständlichkeiten, die in dem Düsseldorfer Fall aber offensichtlich missachtet wurden.

Die Räumung seiner Wohnung, die das Gericht dem Rentner nach 40 Jahren zumutet, ist unzweifelhaft eine große Härte. Aber wie sollen Richter anders entscheiden, wenn der Mann kontinuierlich seinen Zigarettenqualm ins Treppenhaus entlässt? Dass seine Mitmieter nicht ständig vollgemieft werden wollen, hätte er sich an fünf Fingern abzählen können - von den Risiken des Mitrauchens ganz abgesehen.

Deshalb eignet sich dieser konkrete Einzelfall auch nicht als Beleg dafür, dass sich Deutschland auf dem Weg in die voll durchregulierte Tugenddiktatur befindet. Gerade die Privatsphäre genießt vor den Gerichten zurecht einen hohen Schutz. Was einer in seinen vier Wänden treibt, geht niemanden und schon gar nicht den Staat etwas an, solange die Rechte anderer nicht verletzt werden. Aber wenn Querulanten, Egozentriker und Rechthaber ihrer Umwelt den Stempel aufdrücken wollen, muss die Toleranz Grenzen haben.

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