Kommentar Zweifelhafter Erfolg für VW

Brüssel · Die VW-Beschäftigten dürfen mit Recht erleichtert sein. In der Geschichte des europäischen Binnenmarktes gibt es nicht viele Beispiele, in denen das höchste EU-Gericht nationalen Sonderregelungen Vorrang vor dem Gemeinschaftsinteresse eingeräumt hat. Das hat man nun getan - und damit keineswegs nur Volkswagen einen Gefallen getan.

Die Konstruktion, die sich die 1960 noch zerstrittenen Politiker von Bund und Land haben einfallen lassen, wird Schule machen. Ob dies ein wirklicher Erfolg ist, darf man bezweifeln. Denn es wird auch ein Erfolg gegen innovationsfähige Unternehmen aus der Bundesrepublik sein. Um es anders zu sagen: Das VW-Gesetz ist ein Instrument des Protektionismus.

Deutschland selbst hat beim eigenen größten Autobauer mit viel Einsatz für Regelungen gekämpft, die man anderen Unternehmen bei EU-Partnern mehrfach versucht hat abzusprechen. Denn das ist natürlich die Folge: Nach dem Vorbild des VW-Gesetzes werden nun auch andere Regierungen sich bemühen, ihre Schlüssel-Unternehmen zu schützen. Dass die Politik einen derart großen und mitbestimmenden Einfluss auf Konzerne bekommt, ist ein zweischneidiges Schwert. Mit einem freien Markt hat das jedenfalls nicht mehr viel zu tun.

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