Ende der Ferien Das sind die neuen Corona-Regeln zum Schulstart in NRW

Bonn · Unterricht im Klassenzimmer, mildere Quarantäne-Regeln, Impfen vor Ort – am Mittwoch startet ein weiteres Corona-Schuljahr in NRW mit einigen Neuerungen. Unter anderem gibt es Lern- und Bewegungsangebote, um Defizite aufzuholen.

 Zum Schulstart in NRW gelten neue Corona-Regeln.

Zum Schulstart in NRW gelten neue Corona-Regeln.

Foto: dpa/David Inderlied

Rund 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler starten am Mittwoch in Nordrhein-Westfalen trotz Corona-Pandemie grundsätzlich im Präsenzunterricht ins neue Schuljahr. Dabei werden sogar entschärfte Quarantäne-Regeln greifen. Außerdem werden spezielle Impfangebote an den Schulen vor Ort ermöglicht, wie Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Freitag ankündigte. Bei ihrer traditionellen Schuljahrespressekonferenz stellte sie in Düsseldorf die wichtigsten Neuigkeiten vor.

Präsenzunterricht: „Wir brauchen einen sicheren Präsenzunterricht, der inzidenzunabhängig stattfindet“, betonte Gebauer. „Wir brauchen einen regelmäßigen Schulbetrieb.“ Neue Parameter zur Bewertung des Neuinfektionsgeschehens müssten gefunden werden. Die Grünen hingegen warnten: „Präsenzunterricht ohne Rücksicht auf Inzidenzwerte ist ein waghalsiges und risikoreiches Versprechen, vor allem wenn nicht alles dafür getan wird, die Schule zu einem sicheren Ort zu machen.“ Dies betreffe etwa die fehlenden Luftfilter. Besorgt darüber äußerte sich auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, betonte aber - ebenso wie der Verband Lehrer NRW - sicheren Präsenzunterricht müsse es unbedingt geben.

Flut-Gebiete: Das Jahrhundert-Hochwasser Mitte Juli habe in NRW 171 Schulen geschädigt, sagte Gebauer. An drei Standorten sei immer noch unklar, ob und wie es in der kommenden Woche weitergehe. Bei vielen anderen Schulen hätten Container-Lösungen gefunden werden können; teilweise hätten auch andere Schulen Unterrichtsräume angeboten.

Quarantäne: Bei einem einzigen Corona-Fall muss ab Mittwoch nicht mehr zwangsläufig die ganze Schulklasse in Quarantäne. Abgesondert werden grundsätzlich nur noch direkte Sitznachbarn - also Personen, die direkt vor oder hinter dem infizierten Schüler beziehungsweise rechts oder links von ihm gesessen haben. Gleiches gilt laut einem neuen Erlass für Lehrer und weiteres Schulpersonal, die in engem Kontakt zum betroffenen Schüler standen.

Kontaktpersonen: Von einer Einstufung als enge Kontaktperson sollte abgesehen werden, wenn Schüler sowie Lehrkräfte während des Unterrichts einen Mund-Nasen-Schutz korrekt getragen und auch alle anderen Schutzmaßnahmen eingehalten hätten, wie korrekte Lüftung und Abstandsregelungen, heißt es im Erlass. Allerdings könnten die örtlichen Gesundheitsämter strengere Quarantäne-Kriterien für Kontaktpersonen definieren, schränkte Gebauer ein.

Freitesten: Grundsätzlich müssen Kontaktpersonen 14 Tage in Quarantäne - mit der Möglichkeit, sich ohne Karenzzeit frei zu testen. Schüler oder Lehrer, die einen individuellen, negativen PCR-Test vorlegten, könnten sofort wieder am Unterricht teilnehmen, erläuterte die Ministerin. Vollständig Geimpfte ohne Symptome seien von der Quarantäne grundsätzlich ausgenommen.

Corona-Tests: An den NRW-Schulen bleibt es bei den verpflichtenden zwei Tests pro Woche - nachweislich Geimpfte und Genesene werden davon befreit. Bei einem Positiv-Treffer beim Selbsttest oder auch beim PCR-Pool-Test müssen alle solange abgesondert werden, bis individuelle PCR-Tests wieder die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ermöglichen. Die Landeselternschaft der integrierten Schulen schlug vor, die bislang nur an Grund- und Förderschulen eingesetzten Lolli-Schnelltests auch an weiterführenden Schulen anzubieten und grundsätzlich dreimal pro Woche zu testen.

Impfen: Ab Mittwoch können an den Schulen speziell Impfungen für die Sekundarstufe II der allgemeinbildenden Schulen angeboten werden. Das richtet sich sowohl an die Schüler als auch an die Beschäftigten. Die Organisation liegt laut einem neuen Erlass des Ministeriums bei den Kreisen und kreisfreien Städte im Einvernehmen mit dem Schulträger und der -leitung. Ebenso können nun spezielle Angebote für die Sekundarstufe II in Impfzentren entwickelt werden. Gerade außerhalb der Ballungsräume seien aber niedrigschwellige Angebote hilfreich, erläuterte Gebauer. Für die Berufskollegs gibt es das bereits. Die SPD kritisierte, es reiche nicht, es dem Engagement der Kommunen zu überlassen, ob es auch aufsuchende Angebote gebe. Der Verband Bildung und Erziehung mahnte: „Die Impfangebote dürfen den Schulalltag nicht stören.“

Iimpf-Voraussetzungen: Für die Impfung 12- bis 15-Jähriger ist eine Einwilligung beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Schüler ab 16 Jahren können grundsätzlich selbst entscheiden. Der Erlass regelt, dass im Impfzentrum bei der Zweitimpfung kein Kinder- und Jugendarzt für die Gruppe der 12- bis 15-Jährigen anwesend sein muss.

Lernen und bewegen: Mit rund einer halben Milliarde Euro aus Landes- und Bundesmitteln sollen in NRW Lernrückstände, aber auch Bewegungsdefizite infolge der Pandemie aufgearbeitet werden. Das Geld fließt zum einen in gezielte Lernprogramme schulischer und außerschulischer Bildungsträger. Außerdem erhalten die Träger und die Schulen direkt Extra-Budgets und Pauschalen - etwa für zusätzliches Personal. Das Landesinstitut für Schule hat zudem ein Online-Portal mit Materialien zusammengestellt, um Lehrer bei Lernstandsdiagnosen und individueller Förderung zu unterstützen. Allein 50 Millionen Euro sollen in Bildungsgutscheine investiert werden, die Schüler von ihren Lehrern erhalten können, um externe Bildungsangebote wahrzunehmen. Die Grünen fordern, bis zu den Herbstferien auf die klassische Stundentafel „mit bekanntem Leistungsdruck“ zu verzichten.

Lehrermangel: Laut Ministerium waren zum 1. Juni dieses Jahres 3662 von rund 158 400 Lehrerstellen in NRW über alle Schulformen hinweg nicht besetzt. Demnach liegt die Besetzungsquote bei rund 97,7 Prozent. Die SPD forderte eine schulformübergreifende Angleichung der Lehrerbesoldung, die Einführung von Lebenszeitarbeitskonten und die Erhöhung des Verbeamtungsalters auf 45 Jahre, um die Attraktivität des Berufs wieder zu steigern.

(dpa)
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