Interview mit Peter Schaar "Der kontrollfreie Raum ist nicht hinnehmbar"

GA-Interview mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Er äußert sich zur Bewältigung der Spähaffäre und über die Wirkung von nationalem Datenschutz bei internationalen Affären.

 "Meine Kontrollkompetenz endet an den deutschen Grenzen": Peter Schaar fordert internationale Regeln und Kontrollen.

"Meine Kontrollkompetenz endet an den deutschen Grenzen": Peter Schaar fordert internationale Regeln und Kontrollen.

Foto: dpa

Herr Schaar, reicht die Zusammenarbeit zwischen Bundestag und den Datenschutzbehörden zur Bewältigung der Spähaffäre aus?
Schaar: Es zeigt sich ja gerade, wie wichtig die Kontrolle über die Tätigkeit der Nachrichtendienste ist. Einerseits gibt es parlamentarische Gremien, insbesondere die G10-Kommission (benannt nach dem Grundgesetz-Artikel 10 zum Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis; die Redaktion) und das Kontrollgremium des deutschen Bundestags.

Als vom Bundestag gewählter Datenschutzbeauftragter kontrolliere ich mit einem kleinen Stab hochqualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den gesamten Bereich der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch die Nachrichtendienste des Bundes (Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst) auch sehr intensiv vor Ort. Die praktische Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Kontrollinstanzen ließe sich dabei durchaus noch verbessern.

Wo ist der größte Korrekturbedarf bei der Kooperation?
Schaar: Ich halte es für dringend erforderlich, die Kontrolle zu intensivieren und effizienter auszugestalten. Wegen der unterschiedlichen Zuständigkeiten gibt es gravierende Kontrolllücken. So ist z.B. die G10-Kommission allein zuständig für die Kontrolle von Maßnahmen zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs und den Umgang der Dienste mit den dabei gewonnenen personenbezogenen Daten. Wenn aus diesen Erkenntnissen Konsequenzen gezogen werden, sei es durch die Nachrichtendienste selbst, durch die Bundespolizei oder das Bundeskriminalamt, dann fällt das in meinen Zuständigkeitsbereich.

Meine Mitarbeiter können die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht beurteilen, weil sie nur geschwärzte Informationen zu sehen bekommen, während die G10-Kommission für die Kontrolle der veranlassten Maßnahmen nicht zuständig ist. Ich halte den damit entstehenden kontrollfreien Raum nicht für hinnehmbar. Und ich könnte mir deshalb vorstellen, gesetzlich eine enge Kooperation zwischen den Datenschutzbehörden und den parlamentarischen Kontrollorganen vorzusehen.

Kann nationaler Datenschutz bei internationalen Affären überhaupt seine volle Wirkung entfalten?
Schaar: Es hat sich ja gerade jüngst gezeigt, dass es insoweit große Probleme gibt. Auch wenn die Kooperation der Nachrichtendienste untereinander immer intensiver wird und immer mehr personenbezogene Daten ausgetauscht werden, endet meine Kontrollkompetenz an den deutschen Grenzen.

Ausländische Behörden kann ich selbst dann nicht kontrollieren, wenn sie aus Deutschland stammende Daten verarbeiten. Deshalb brauchen wir internationale, zumindest aber europaweite Regeln für die nachrichtendienstliche Datenerhebung und Datenverarbeitung und wir brauchen harmonisierte gemeinsame Kontrollen der Datenschutzbehörden der beteiligten Staaten. Ein solches System ist aber bisher nicht einmal ansatzweise realisiert.

Wie kann man das verbessern?
Schaar: Ich halte ein internationales Abkommen zum Datenschutz für erforderlich, das auch die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden einbezieht, etwa im Rahmen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Wichtig ist auch, dass die derzeit in Brüssel verhandelte EU-Datenschutzverordnung zur Gewährleistung des Datenschutzes Schutzvorkehrungen gegen den Zugriff ausländischer Sicherheitsbehörden enthält. Ich finde es gut, dass die Bundesregierung erklärt hat, sich für diese Forderungen einzusetzen.

Finden Sie das Verhalten des BND noch akzeptabel?
Schaar: Über die Rechtmäßigkeit der Praxis des BND kann erst geurteilt werden, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen - das ist aber noch nicht der Fall. Aber auch wenn sich der BND an die Gesetze hält, müssen wir darüber diskutieren, ob seine gesetzlichen Befugnisse angemessen sind. Wenn es dem BND gestattet wird, 20 Prozent der Auslandskommunikation zu überwachen, sind das viele Millionen Transaktionen via Internet.

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