Fragen und Antworten 5G gegen Funklöcher? Streit um Auflagen wird immer heftiger

Berlin · In Sachen schnelles mobiles Internet macht Deutschland im europäischen Vergleich keine besonders gute Figur. Nun rückt die Versteigerung der neuen 5G-Frequenzen ins Visier - und ein heftiger Streit entbrennt. Aber worum geht es da eigentlich?

 Im Frühjahr sollen die neuen Frequenzen für den 5G-Standard versteigert werden, der deutlich schnelleres mobiles Internet ermöglichen soll.

Im Frühjahr sollen die neuen Frequenzen für den 5G-Standard versteigert werden, der deutlich schnelleres mobiles Internet ermöglichen soll.

Foto: Oliver Berg

Der Streit um staatliche Auflagen bei der Frequenzvergabe für den neuen Mobilfunkstandard 5G kocht weiter hoch. Die Funklöcher in Deutschland sollen endlich geschlossen werden - auch bis zur letzten Milchkanne, so der Wunsch der schwarz-roten Koalition.

Dafür sollen Auflagen für die Provider sorgen. Diese seien aber überzogen, kritisieren die großen Netzbetreiber - und ziehen gegen die Pläne der Bundesregierung vor Gericht. Aber was bedeutet 5G überhaupt für den normalen Smartphone-Nutzer?

Gibt es überhaupt schon Smartphones mit dem neuen Mobilfunkstandard?

Die gibt es bislang hierzulande noch nicht. Erste Modelle, die von dem neuen Standard profitieren können, sollen frühestens im ersten Quartal 2019 auf den Markt kommen. Samsung hat etwa ein 5G-fähiges Modell für das Frühjahr angekündigt. Motorola hat dann auch eine 5G-Erweiterung für sein Spitzenmodell im Programm. Apple dürfte aber nicht vor 2020 ein 5G-taugliches iPhone-Modell auf den Markt bringen. Bis dahin werden auch die ersten Verträge von den Providern für das neue Funknetz erwartet. Aktuell dürften Smartphone-Nutzer eher von einem besser ausgebauten 4G-Netz (LTE) profitieren.

Was ist 5G eigentlich - und was kann es?

Das Kürzel steht für die fünfte Mobilfunkgeneration. Damit sollen Daten rund hundert Mal schneller als über den aktuellen Standard LTE durch das Netz geleitet werden. Auf dem Frequenzbereich können große Bandbreiten erzielt werden, die Reichweite ist allerdings gering. Sie beträgt in der Regel nur rund einen Kilometer.

Anders als seine Vorgänger kann sich das 5G-Netz per Software intelligent an spezielle Anforderungen ausrichten und für jeweilige Aufgaben Unter-Netze bereitstellen. So richtet sich die Kapazität etwa danach aus, ob große Datenmengen besonders schnell verschickt werden sollen, viele Teilnehmer in einer Funkzelle gleichzeitig aktiv sein wollen oder ob es etwa in einem Industriegebiet darum geht, viele unterschiedliche Maschinen bei gelegentlichem Funkverkehr miteinander zu vernetzen. Zugleich ist bei der Datenübertragung die sogenannte Latenz - also die Verzögerungszeit - besonders gering.

Wem nützt 5G in erster Linie?

Zunächst wird der Standard nicht von privaten Anwendern, sondern vor allem in der Industrie benötigt - sei es bei der Vernetzung von Maschinen (Internet der Dinge) oder dem autonomen Fahren oder intelligenten Verkehrsleitsystemen. Hier entstehen mit zunehmender Digitalisierung immense Datenberge, die ausgetauscht werden müssen.

Wie ist der Stand der Dinge?

5G-Netze im Alltagseinsatz werden bereits in verschiedenen Projekten erfolgreich getestet. So hat etwa die Telekom den Hamburger Hafen mit entsprechenden Funkmasten ausgestattet. Auf dem rund 8000 Hektar großen Testgebiet werden etwa Bewegungs- und Umweltdaten von Schiffen in Echtzeit erfasst und die Verkehrsströme inklusive Ampel-Anlagen gesteuert.

Die Nutzungsrechte für die neuen Frequenzen sollen nun im Frühjahr versteigert werden. Dafür hat die Bundesnetzagentur die Vergaberegeln vorgelegt. Darin enthalten sind auch einige Auflagen an die Bieter, die aktuell aber für heftigen Streit sorgen.

Worum dreht sich der Streit?

Die Netzbetreiber sehen die bundesweiten Ausbau-Auflagen als unverhältnismäßig und überzogen an. Zudem seien sie unrealistisch. Schon aus rein technischen Gründen könne mit 5G keine Flächenversorgung realisiert werden, kritisierte am Donnerstag auch Nick Kriegeskotte vom Digitalverband Bitkom. Dafür seien die Reichweiten der Frequenzen von rund einem Kilometer einfach zu gering. Das würde bedeuten, dass eine unrealistisch große Anzahl an Funkmasten installiert werden müsste. Die geforderte Reichweite könne nur mit älteren Standards wie LTE realisiert werden, diese Frequenzen seien aber bereits versteigert worden. Ein zentraler Streitpunkt ist auch das sogenannte Roaming.

Was ist Roaming?

Bei Roaming öffnen Mobilfunkbetreiber ihre Netze auch für Kunden der Wettbewerber. Zuerst wurde eine bundesweite Öffnung ("nationales Roaming") diskutiert, das Neueinsteigern wie United Internet den Einstieg in den 5G-Markt erleichtert hätte. Beim lokalen Roaming geht es vor allem darum, in einzelnen strukturschwachen Gegenden die Funklöcher zu stopfen. Das soll die Netzabdeckung für alle Nutzer sichern.

Schreibt die Bundesnetzagentur verpflichtendes Roaming überhaupt vor?

Nein, in den Vergaberegeln kommt weder der Begriff nationales noch lokales Roaming vor. Für eine solche Auflage soll aber das Telekommunikationsgesetz geändert werden. Das lokale Roaming ist ein Vorschlag der Bundestagsfraktionen von Union und SPD. Von ihm sollen vor allem Verbraucher in Funklöchern auf dem Land profitieren. Die Netzbetreiber beklagen dagegen erhebliche Rechtsunsicherheit.

Warum sperren sich die Provider gegen eine Öffnung ihrer Netze?

Die Netzbetreiber sehen in einem nationalen Roaming-Zwang eine Entwertung ihrer teuren Investitionen. Eine solche Auflage würde den Ausbau deshalb eher ausbremsen als befeuern. Der Betriebsrat der Telekom sieht bei einem verpflichtenden Roaming zudem zahlreiche Jobs in Gefahr.

Wie geht es weiter?

Aktuell ziehen die Mobilfunkbetreiber, allen voran die Telekom, Vodafone und Telefonica, vor Gericht. Beim Verwaltungsgericht Köln haben sie noch kurz vor Weihnachten Klage gegen die geplanten Auflagen für die Versteigerung eingereicht. Eine für die Auktion aufschiebende Wirkung haben die Gerichtsverfahren nicht. Unterdessen wird auch auf Seiten der Politik um einen Kompromiss gerungen.

Am Donnerstag kündigte die CSU im Bundestag in einem Beschlusspapier für die Klausurtagung im bayerischen Seeon eine "kraftvolle Ausbauoffensive mit einer neuen staatlichen Infrastruktur-Gesellschaft" an. Künftig solle der Staat selbst Mobilfunkmasten in ausbauschwachen Regionen bauen. Die Mobilfunkbetreiber würden dabei mit einer Anschlussverpflichtung belegt und sollten Gebühren für die Nutzung entrichten, um die staatlichen Investitionen zu refinanzieren.

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