Wichtige Grundsätze Betrug: Kein Perso und keine Vorkasse bei Kleinanzeigen

Berlin · Immer wieder werden Verbraucher beim Online-Kauf über das Ohr gehauen. Um sich davor zu schützen, sollte man auf diese drei Dinge achten.

 Betrüger im Online-Handel: Käuferinnen und Käufer sollten zu ihrer eigenen Sicherheit wichtige Grundsätze beachten. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Betrüger im Online-Handel: Käuferinnen und Käufer sollten zu ihrer eigenen Sicherheit wichtige Grundsätze beachten. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Foto: Christin Klose

Bei Online-Kleinanzeigen sollten Käuferinnen und Käufer zu ihrer eigenen Sicherheit mindestens drei Grundsätze beachten. Erstens: Ist der Preis zu gut, um wahr zu sein, dann ist er es auch nicht und man sollte die Finger von dem Angebot lassen.

Allgemein und ganz besonders, wenn es um höhere Summen geht, gilt zweitens: Niemals Vorkasse leisten, sich also etwa nicht auf eine Überweisung einlassen. Auch dann nicht, wenn der Verkäufer eine Kopie - angeblich - seines Personalausweises schickt. Besser greift man auf einen Zahlungsdienst mit Käuferschutz zurück, wenn eine Übergabe vor Ort nicht möglich ist.

Identitätsdiebstahl mit Ausweiskopie

Drittens: Niemals Kopien oder Fotografien des eigenen Personalausweises verschicken. Selbst dann nicht, wenn der Verkäufer das bereits getan hat oder dies anbietet, um vermeintlich Vertrauen zu schaffen. Denn Betrügerinnen und Betrüger sammeln auf Kleinanzeigen-Portalen auch Ausweiskopien anderer. Ihr Ziel: Identitätsdiebstahl. Die Konsequenz für die Opfer: Jede Menge Ärger.

Mit den Kopien können sich die Kriminellen etwa gegenüber anderen, arglosen Käuferinnen und Käufern „ausweisen“, wenn sie weitere Betrügereien anbahnen. Und sie missbrauchen die Perso-Kopien oder -Fotografien, um bei Banken über das Video-Ident-Verfahren Konten im Namen ihrer Opfer zu eröffnen.

Vorkasse-Konten unter falschen Namen

Das dürfte eigentlich nicht funktionieren, tut es aber offenbar in bestimmten Konstellationen, wie Recherchen des Rundfunks Berlin-Brandenburg ( RBB ) ergeben haben. Auf die so eröffneten Konten lassen sich die Betrügerinnen und Betrüger dann die Vorkasse überweisen, versenden aber natürlich keine Ware.

Bevor die Geprellten etwas unternehmen können, ist das Konto leergeräumt und aufgelöst. Und dann droht noch Ärger mit neuen Geprellten, von Banken und Ermittlungsbehörden. Genau: Wegen des Missbrauchs der Ausweiskopie und dem Identitätsdiebstahl.

© dpa-infocom, dpa:210317-99-861755/7

(dpa)
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