BGH legt Fragen nach Urheberrecht bei Online-Videos EuGH vor

Karlsruhe · Der Europäische Gerichtshof EuGH) in Luxemburg muss entscheiden, ob das Einbinden von Online-Videos in Webseiten Urheberrechte verletzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Frage dem europäischen Gericht zur Vorabentscheidung vorlegt.

Der BGH will vom EuGH wissen, ob das sogenannte Framing europäisches Urheberrecht verletzt. Danach erst wird er über den konkreten Fall entscheiden. (Az. I ZR 46/12)

Beim Framing kann man über einen Link Bilder oder Videos wie etwa die von der Plattform YouTube auf seiner Homepage oder einer Facebook-Seite direkt einbinden. In dem vom BGH im April verhandelten Fall hatte ein Hersteller von Wasserfiltern einen Film seines Konkurrenten über Wasserverschmutzung in seiner Homepage eingebunden und war verklagt worden.

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Mitteilung des Gerichts

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