EU Gutachter: Gewerbetreibende haften nicht für offenes WLAN

Luxemburg · WLAN-Netze gehören in vielen Cafés oder Hotels zum Kundenservice - manchmal sogar ohne Passwort. Doch was, wenn die Nutzer das Angebot für illegale Downloads nutzen? Die Einschätzung eines EU-Gutachters halten Beobachter für einen "Paukenschlag".

 Urheberrechtsverletzung im offnenen WLAN - nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters haften dafür nicht die Betreiber des Hotspots.

Urheberrechtsverletzung im offnenen WLAN - nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters haften dafür nicht die Betreiber des Hotspots.

Foto: Stephanie Pilick/Archiv/Sambolbild
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