Corona-Regeln in NRW Wann gelten Johnson & Johnson-Geimpfte als geboostert?
Update | Bonn · Bis vor Kurzem reichte eine Impfung mit dem Wirkstoff von Johnson & Johnson als vollständige Grundimmunisierung gegen das Coronavirus. Seit Mitte Januar gelten in Nordrhein-Westfalen neue Regeln. Das wirkt sich auch darauf aus, wann Johnson & Johnson-Geimpfte als geboostert zählen.
„Die Booster-Impfung ist bei der Omikron-Variante der beste Schutz“, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kürzlich. Mittlerweile (Stand: 24. Januar) gelten in Deutschland knapp 42 Millionen Menschen als geboostert, das sind mehr als 50 Prozent der Bevölkerung.
Mit der Booster-Impfung ist umgangssprachlich die Auffrischimpfung gemeint, also eine dritte Spritze. Doch wie sieht es bei Menschen aus, die als Grundimmunisieriung den Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben? Bei diesem reichte zunächst eine Spritze zur vollständigen Grundimmunisierung. Diese Regelung hat sich vor wenigen Tagen geändert:
Mit nur einer Johnson & Johnson-Impfung zählt man ab sofort nicht mehr als vollständig geimpft. Damit verlieren mehr als 3,5 Millionen Menschen in Deutschland, die gemäß der entsprechenden Vorschriften einmal mit Johnson & Johnson geimpft wurden, ihren bisherigen Impfstatus. Als vollständig geimpft gelten seit Mitte Januar erst diejenigen, die nach ihrer Johnson & Johnson-Erstimpfung eine zweite Impfung erhalten haben. Empfohlen wird eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Vakzin wie dem von Biontech/Pfizer oder Moderna. Die vollständige Impfung ist etwa für die Einhaltung von 2G-Zugangsregeln nötig. Die neue Regelung wurde zunächst auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts veröffentlicht.
Die Änderungen der Regel für mit Johnson & Johnson Geimpfte hat auch Auswirkungen auf deren Booster-Status. Das NRW-Gesundheitsministerium stellt in der Corona-Schutzverordnung, die seit dem 16. Januar gilt, klar, wann mit Johnson & Johnson Geimpfte als geboostert zählen.
Johnson & Johnson: Ab wann zählen Geimpfte in NRW als geboostert?
In der NRW-Corona-Schutzverordnung heißt es explizit: „Über eine wirksame Auffrischungsimpfung im Sinne dieser Verordnung verfügt eine Person, die insgesamt drei Impfungen mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten hat.“ Dahinter der Zusatz: „auch bei jeglicher Kombination mit dem COVID-19 Impfstoff der Firma Janssen (Johnson & Johnson)“.
Das bedeutet: Menschen, die eine Erstimpfung mit dem Johnson & Johnson-Vakzin erhalten haben sowie eine Auffrischimpfung, gelten nicht als geboostert. Erst ab einer zweiten Auffrischimpfung, also einer insgesamt dritten Corona-Impfung, zählen erstmalig mit Johnson & Johnson-Geimpfte in Nordrhein-Westfalen als Geboosterte.
Geboosterten Menschen gleichgestellt wird in NRW laut Corona-Schutzverordnung jedoch auch, wer zweimal geimpft ist – allerdings nur, solange die Zweitimpfung mehr als 14 und weniger als 90 Tage zurückliegt. Nach Ablauf von drei Monaten wird also auch für Menschen, die erstmalig mit Johnson & Johnson geimpft wurden und anschließend eine zweite Impfung erhalten haben, eine dritte Corona-Impfung fällig.
Die Corona-Warn-App ist in einer neuen Version in der Lage, gültige Impf- oder Genesenen-Zertifikate sowie einen digitalen Testnachweis in einen Gesamtstatus zusammenzufassen. In der App werden dann vier verschiedene Kombi-Anzeigen dargestellt: „2G“, „2G+“, „3G“ und „3G+“. Nutzer können über einen Schalter zwischen dem QR-Code des Impf- oder Genesenen-Nachweises und dem Code des Testzertifikats wechseln, um schnell und unkompliziert einen 2G-plus-Nachweis zu erbringen. „2G+“ in der App besagt, dass die Menschen vollständig geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen aktuellen negativen Test vorweisen können.
Die digitalen Impfnachweise sollen in Deutschland bis Anfang kommenden Monats an jüngste EU-Vorgaben sowie an Erkenntnisse zur Wirksamkeit des Impfstoffs von Johnson & Johnson angepasst werden. Umgesetzt werden soll damit die Vorgabe der Europäischen Union, nach der Impfzertifikate in der EU künftig nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gültig sind, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte.
Ebenfalls wird Geboosterten gleichgestellt, wer mindestens einmal geimpft ist, unabhängig vom Wirkstoff, sowie eine Corona-Infektion überstanden hat. Im Falle der 2G-plus-Regelung ist dann also kein zusätzlicher Test notwendig.
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