Corona-Regeln in NRW Wann gelten Johnson & Johnson-Geimpfte als geboostert?

Update | Bonn · Bis vor Kurzem reichte eine Impfung mit dem Wirkstoff von Johnson & Johnson als vollständige Grundimmunisierung gegen das Coronavirus. Seit Mitte Januar gelten in Nordrhein-Westfalen neue Regeln. Das wirkt sich auch darauf aus, wann Johnson & Johnson-Geimpfte als geboostert zählen.

 Aufgezogene Spritzen mit dem Wirkstoff von Johnson & Johnson liegen auf einem Tablett. Ab wann gelten Johnson & Johnson-Geimpfte als geboostert?

Aufgezogene Spritzen mit dem Wirkstoff von Johnson & Johnson liegen auf einem Tablett. Ab wann gelten Johnson & Johnson-Geimpfte als geboostert?

Foto: dpa/Friso Gentsch

„Die Booster-Impfung ist bei der Omikron-Variante der beste Schutz“, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kürzlich. Mittlerweile (Stand: 24. Januar) gelten in Deutschland knapp 42 Millionen Menschen als geboostert, das sind mehr als 50 Prozent der Bevölkerung.

Mit der Booster-Impfung ist umgangssprachlich die Auffrischimpfung gemeint, also eine dritte Spritze. Doch wie sieht es bei Menschen aus, die als Grundimmunisieriung den Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben? Bei diesem reichte zunächst eine Spritze zur vollständigen Grundimmunisierung. Diese Regelung hat sich vor wenigen Tagen geändert:

Mit nur einer Johnson & Johnson-Impfung zählt man ab sofort nicht mehr als vollständig geimpft. Damit verlieren mehr als 3,5 Millionen Menschen in Deutschland, die gemäß der entsprechenden Vorschriften einmal mit Johnson & Johnson geimpft wurden, ihren bisherigen Impfstatus. Als vollständig geimpft gelten seit Mitte Januar erst diejenigen, die nach ihrer Johnson & Johnson-Erstimpfung eine zweite Impfung erhalten haben. Empfohlen wird eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Vakzin wie dem von Biontech/Pfizer oder Moderna. Die vollständige Impfung ist etwa für die Einhaltung von 2G-Zugangsregeln nötig. Die neue Regelung wurde zunächst auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts veröffentlicht.

Die Änderungen der Regel für mit Johnson & Johnson Geimpfte hat auch Auswirkungen auf deren Booster-Status. Das NRW-Gesundheitsministerium stellt in der Corona-Schutzverordnung, die seit dem 16. Januar gilt, klar, wann mit Johnson & Johnson Geimpfte als geboostert zählen.

Johnson & Johnson: Ab wann zählen Geimpfte in NRW als geboostert?

In der NRW-Corona-Schutzverordnung heißt es explizit: „Über eine wirksame Auffrischungsimpfung im Sinne dieser Verordnung verfügt eine Person, die insgesamt drei Impfungen mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten hat.“ Dahinter der Zusatz: „auch bei jeglicher Kombination mit dem COVID-19 Impfstoff der Firma Janssen (Johnson & Johnson)“.

Das bedeutet: Menschen, die eine Erstimpfung mit dem Johnson & Johnson-Vakzin erhalten haben sowie eine Auffrischimpfung, gelten nicht als geboostert. Erst ab einer zweiten Auffrischimpfung, also einer insgesamt dritten Corona-Impfung, zählen erstmalig mit Johnson & Johnson-Geimpfte in Nordrhein-Westfalen als Geboosterte.

Geboosterten Menschen gleichgestellt wird in NRW laut Corona-Schutzverordnung jedoch auch, wer zweimal geimpft ist – allerdings nur, solange die Zweitimpfung mehr als 14 und weniger als 90 Tage zurückliegt. Nach Ablauf von drei Monaten wird also auch für Menschen, die erstmalig mit Johnson & Johnson geimpft wurden und anschließend eine zweite Impfung erhalten haben, eine dritte Corona-Impfung fällig.

Ebenfalls wird Geboosterten gleichgestellt, wer mindestens einmal geimpft ist, unabhängig vom Wirkstoff, sowie eine Corona-Infektion überstanden hat. Im Falle der 2G-plus-Regelung ist dann also kein zusätzlicher Test notwendig.

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