Technik "Pokémon Go": Zahllose Fake-Apps wollen abzocken

Hannover · "Pokémon Go" ist in aller Munde und gelangt auch auf immer mehr Smartphones. Wer das Spiel herunterlädt, sollte jedoch vorsichtig sein. Denn inzwischen sind viele Fake-Apps im Umlauf.

 Wer sich "Pokémon Go" aufs Smartphone holt, sollte sichergehen, dass es die Original-App von Niantic ist.

Wer sich "Pokémon Go" aufs Smartphone holt, sollte sichergehen, dass es die Original-App von Niantic ist.

Foto: Christian Bruna

Wer beim "Pokémon Go"-Hype dabei sein möchte, sollte vor Fake-Apps auf der Hut sein. Neben der Original-App von Niantic finden sich sowohl im offiziellen Google Play Store als auch auf Seiten immer wieder Fake-Apps, die bis auf den Namen nichts mit dem Spiel gemein haben.

Im schlimmsten Fall werden über diese Apps das Smartphone oder Tablet ausspioniert, warnt der Online-Fachdienst "Heise Security". Sie geben sich entweder als das Original-Game aus oder geben vor, ein Hilfs-Tool zu sein. Die unter falscher Flagge segelnde Schadsoftware habe es meist auf Nutzerdaten abgesehen oder versuche, teure Premium-SMS zu versenden. Einzelne Apps sperrten das Gerät mit dem Ziel, Lösegeld vom Nutzer zu erpressen. Insgesamt seien bislang schon mehr als 200 Fake-Aps aufgetaucht.

Doch auch wer das Original nutzt, geht ein gewisses Risiko ein. Denn die Daten können an Dritte weitergegeben werden. Die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie des Spiels "Pokémon Go" verletzen nach Auffassung von Verbraucherschützern deutsches Recht. Betroffen seien insgesamt 15 Klauseln, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilt.

In der Datenschutzerklärung fänden sich etwa schwer verständliche oder zu weitreichende Einwilligungserklärungen. So könnten personenbezogene Daten nach Ermessen des Spielentwicklers Niantic an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden.

Zudem behält sich der Entwickler in den Nutzungsbedingungen vor, den mit dem Spieler geschlossenen Vertrag jederzeit abzuändern oder Dienste ganz einzustellen - ohne jede Rückerstattung von Geld, das etwa in In-App-Käufe geflossen ist, kritisiert der vzbv weiter. Ebenso kritisch: Die Bedingungen, für die kalifornisches Recht gelten soll, enthielten auch weitreichende Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse.

Die diversen Klauseln bewertet der vzbv auch deshalb als besonders kritisch, weil ein anonymes Spielen von "Pokémon Go" praktisch unmöglich sei: Nutzer müssen sich zwingend entweder über ein Google-Konto oder im sogenannten Pokémon Trainer Club (PTC) anmelden, dabei Nutzerdaten wie die E-Mail-Adresse angeben und auch die Standortdatenfunktion ihres Mobilgeräts freigeben.

Außerdem werden In-App-Käufe zur Kostenfalle. Denn Spieler können Beträge zwischen 1 und 100 Euro für virtuelles Spielzubehör ausgeben. Das wird direkt über die im App-Store hinterlegte Zahlungsmethode, etwa Kreditkarte oder Handyprovider, abgerechnet. So können in kürzester Zeit hohe Summen zusammenkommen, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wer für Zubehör ohnehin kein Geld ausgeben möchte, sollte vorbeugend in den Einstellungen des Smartphones In-App-Käufe sperren oder ein Passwort zur Kauffreigabe einrichten, insbesondere wenn ein Kind mit dem Gerät spielt. Die Monster ließen sich auch ohne Extras jagen. Das kostenpflichtige Zubehör helfe Ungeduldigen, schnell erfolgreich zu sein.

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