Gesetzesvorhaben von Maas Sieben-Tages-Frist in Gesetz gegen Hass im Netz soll fallen

Berlin · Nach der Kritik am geplanten Gesetz gegen Hass und Hetze im Netz zeigt sich die Bundesregierung zum Einlenken in einzelnen Punkten bereit.

 Der bisherige Entwurf von Justizminister Maas für das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht vor, dass offenkundig strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden sollen. In komplizierteren Fällen bekommen die sozialen Netzwerke sieben Tage Zeit.

Der bisherige Entwurf von Justizminister Maas für das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht vor, dass offenkundig strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden sollen. In komplizierteren Fällen bekommen die sozialen Netzwerke sieben Tage Zeit.

Foto:  Michael Kappeler

So wolle man in anstehenden Beratungen im Bundestag vorschlagen, die Verbindlichkeit der Sieben-Tages-Frist zur Einschätzung potenziell rechtswidriger Inhalte zu prüfen, sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums in Berlin. Online-Netzwerken könnten dadurch mehr Spielraum bekommen.

Außerdem solle noch deutlicher herausgearbeitet werden, dass nicht schon eine Fehlentscheidung im Einzelfall zu einem Bußgeld führen könne, sondern nur ein systematisches Versagen der Sozialen Netzwerke, betonte die Sprecherin. Die Bundesregierung wolle Befürchtungen des Bundesrats berücksichtigen, soziale Netzwerke könnten in Zukunft im Zweifel zu viel löschen.

Der bisherige Entwurf für das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht vor, dass offenkundig strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden sollen. In komplizierteren Fällen bekommen die sozialen Netzwerke sieben Tage Zeit. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.

Gegen den Gesetzentwurf gibt es Widerstand unter anderem von Journalisten- und Wirtschaftsverbänden. Facebook kritisierte, der Entwurf sei verfassungswidrig, zu unklar formuliert und könne die Meinungsfreiheit einschränken. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte bereits unter anderem den letzteren Vorwurf zurückgewiesen. Es gehe nur darum, dass Äußerungen, die gegen Strafgesetze verstoßen, aus dem Netz gelöscht würden.

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