Kreuzkirchenorchester begeistert mit Konzert Beethovens Pastorale mit Biss

Bonn · Zwei Werke aus dem hohen Norden kontrastierten beim Sinfonieorchester der Bonner Kreuzkirche am Sonntagabend auf spannende Weise Ludwig van Beethovens Pastoral-Sinfonie.

Atmosphärisch dicht erklang in der Kreuzkirche zu Beginn die "Helios-Ouvertüre" des dänischen Komponisten Carl Nielsen. Diese gestalteten die Musiker unter Leitung von Kantorin Karin Freist-Wissing mit einer ausgezeichneten Balance zwischen dem Klangteppich der Streicher und den hervorragenden Blechbläsern.

Das zweite skandinavische Werk kam in Gestalt von Jean Sibelius? berühmtem Violinkonzert daher. Dass der hochvirtuose Solopart nicht mit einem Gast, sondern aus den eigenen Reihen besetzt werden konnte, spricht allein schon für die hohe Qualität des Sinfonieorchesters der Kreuzkirche. Konzertmeister Peter Stein begeisterte als Solist bereits im ersten Satz mit virtuosem und blitzsauberem Spiel. Dramatisch und ernst erklang das Adagio.

Die Schwierigkeiten des Finalsatzes mit dem technisch anspruchsvollen Solopart und den verschobenen Rhythmen in der Begleitung meisterten Stein und das Orchester unter Freist-Wissings Leitung bravourös und erhielten viel Applaus. Für diesen bedankte sich Stein mit einer Zugabe aus der Feder des Komponisten Daniel Schnyder, dessen Oper "Abraham" von den Kreuzkirchen-Ensembles zur Uraufführung gebracht wurde.

Glanzlicht des Abends war die Interpretation von Beethovens Sinfonie Nr. 6, der "Pastorale". An dem Werk versuchen sich Laienensembles gerade wegen des hohen Bekanntheitsgrades eher selten. Das Sinfonieorchester der Kreuzkirche brauchte aber den Vergleich mit den Vollprofis keineswegs zu scheuen. Mit feiner Dynamik und punktgenau musiziert von Streichern und Bläsern gelang das Werk. Besonders der Gewitter-Satz begeisterte durch die dramatische Umsetzung der lautmalerischen Musik. Ein wirkliches Gefühl von Erleichterung brachte bereits der Übergang zum Schlusssatz: Freist-Wissing schien die Harmonien der "Hirtengesänge" regelrecht auszukosten.

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