Gericht: Brühler Museums-Direktorin hat falsche Angaben gemacht

Vorzeitige Entlassung war laut der Kölner Behörde berechtigt

Brühl. (dpa) Die vorzeitige Entlassung der Direktorin des Max-Ernst-Museums in Brühl war nach Auffassung des Kölner Landgerichts berechtigt.

In einem Hinweisbeschluss, der aber noch keine abschließende Entscheidung ist, erklärte die Kammer am Freitag, die Direktorin Bettina Mette habe im Rahmen ihres Einstellungsverfahrens falsche Angaben zu ihrem Lebenslauf gemacht.

Zudem habe sie eine Weisung des Museums-Stiftungsrats missachtet, "sich bei bestimmten Dingen nicht gegenüber Dritten zu äußern", sagte ein Gerichtssprecher. Der Anwalt der Direktorin bestritt, dass seine Mandantin falsche Angaben gemacht habe und betonte, eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Kündigung sei noch nicht gefallen.

Der Bonner Anwalt sagte, seine Mandantin habe "alle für ihre Bewerbung als Museumsdirektorin relevanten Tätigkeiten und Lebensstationen wahrheitsgemäß aufgeführt." Laut Gericht hatte sich die Direktorin gegenüber der Presse zu einem Fall - es ging um ein Gutachten zu Schimmelbefall im Museum - öffentlich geäußert und sich damit nicht an eine Weisung des Stiftungsrats gehalten.

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