Keine Rückkehr in die Bundeskunsthalle für Jacob
Der frühere Intendant der Bundeskunsthalle in Bonn, Wenzel Jacob, wird nicht an seine alte Wirkungsstätte zurückkehren. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe lehnte den Anspruch Jacobs auf Weiterbeschäftigung am Montag ab.
Bonn. (dpa) Der frühere Intendant der Bundeskunsthalle in Bonn, Wenzel Jacob, wird nicht an seine alte Wirkungsstätte zurückkehren. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe lehnte den Anspruch Jacobs auf Weiterbeschäftigung am Montag ab.
Der Anstellungsvertrag habe regelmäßig nur die Beschäftigung als Geschäftsführer zum Inhalt, hieß es in der Begründung der Entscheidung. "Eine Tätigkeit unterhalb der Organebene ist typischerweise nicht vereinbart und der abberufene Geschäftsführer kann sie daher auch nicht verlangen." Jacob hat allerdings bis zu seinem 65. Geburtstag ein Recht auf sein früheres Grundgehalt. Die Gesellschafterversammlung der Kunsthalle, in der Bund und Länder vertreten sind, hatte Jacob zu Ende 2007 gekündigt. Zuvor hatte der Bundesrechnungshof der Leitung des Hauses mit Jacob wirtschaftliche Fehler und Versäumnisse im Umgang mit Bundesmitteln vorgehalten.
Das Kölner Oberlandesgericht hatte die Kündigung in zweiter Instanz 2008 für unwirksam erklärt und den Anspruch auf das normale Monatsgehalt bestätigt. Zudem verpflichtete es die Kunsthalle, Jacob "in einer seiner früheren Tätigkeit als Intendant und Direktor vergleichbaren leitenden Stellung weiter zu beschäftigen". Dem hat der Bundesgerichtshof nun widersprochen.