Missklänge: Generalmusikdirektor kündigte Orchester-Managerin

35-jährige Marketing-Fachfrau klagte gegen Entlassung - Parteien trennen sich vor Gericht ohne Ergebnis

Bonn. Herbe Missklänge in der Beethovenhalle: Mit vielen Vorschusslorbeeren hatte Laura F. (Name geändert) dort im Mai ihren Job als Marketingmanagerin beim Beethovenorchester begonnen.

Die 35-Jährige sollte das Orchester auch mit Blick auf das geplante Festspielhaus künftig vielseitiger vermarkten und hatte einen Vertrag befristet bis 2013 erhalten. Doch daraus wird wohl nichts: Der neue Generalmusikdirektor Stefan Blunier, seit 1. August im Amt, hat ihr nach Ablauf der Probezeit gekündigt.

Die junge Frau versteht laut ihrem Anwalt Paul Bongartz die Welt nicht mehr. Sie reichte Klage gegen die Kündigung ein, am Donnerstag wurde ihr Fall im Arbeitsgericht Bonn vor der dritten Kammer verhandelt.

Sebastian Witt vertritt die Beklagte, die Stadt Bonn. Eigentlich, so sagt der Anwalt, bedürfe es bei einer Kündigung in der Probezeit keiner Begründung. Doch dann legt er die Karten auf den Tisch: Es gebe eine dienstliche Beurteilung, die überwiegend negativ ausgefallen sei. So könne die Leistung der Klägerin höchstenfalls als durchschnittlich, wenn nicht gar als unterdurchschnittlich bezeichnet werden.

Bongartz kontert: Diese dienstliche Beurteilung könne seine Mandantin nicht nachvollziehen. Blunier kenne sie doch kaum. Zudem sei die Kündigung unwirksam, weil der Personalrat nicht gehört worden sei. Seine Mandantin sei für das Marketing zuständig. Diese Tätigkeit habe keinen künstlerischen Charakter, sei also nicht bühnenbezogen. Wäre es eine künstlerische Tätigkeit, dann wäre die Anhörung des Personalrates nicht zwingend erforderlich. Deshalb müsse die Frau weiterbeschäftigt werden, so Bongartz.

Witts Vorschlag, eventuell über eine Verlängerung der Probezeit zu reden, auch wenn das städtische Rechtsamt diesbezüglich Bedenken habe, ist für Bongartz inakzeptabel.

Der Richter macht einen Vorschlag zur Güte: eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit ordentlicher Kündigung sowie eine Abfindung von 20 000 Euro. Doch beide Parteien verordnen sich zunächst eine Denkpause. Sollte es keine Einigung geben, wird der Prozess fortgesetzt.

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