Deutsche Filmförderung Rückenwind für den Film begrüßt

KARLSRUHE · "Eine lebenswichtige Entscheidung" ist laut Berlinale-Chef Dieter Kosslick in Karlsruhe zugunsten des deutschen Films getroffen worden. Ohne Einschränkung billigte das Bundesverfassungsgericht die Filmförderung, die als Abgabe von TV-Sendern, Kinos und Videowirtschaft jährlich rund 100 Millionen in den Topf der Filmförderungsanstalt (FFA) spült.

Dieser Betrag macht nur ein knappes Drittel der von Bund und Ländern aufgebrachten Gesamtsumme (340 Millionen Euro) aus, gilt aber als lebenswichtig für das heimischen Filmschaffen. So feierte Kulturstaatsministerin Monika Grütters "einen "Sieg auf der ganzen Linie". Die Großkinobetreiber, deren Verfassungsbeschwerde die Abgabe kippen sollte, sind enttäuscht: "Es geht jetzt so weiter wie in den letzten 30 Jahren", klagte UCI-Kinowelt-Chef Ralf Schilling.

Doch bis 2016 soll das System spürbar reformiert werden. Constantin-Vorstand Martin Moszkowicz kann sich vorstellen, dass angesichts gestiegener digitaler Auswertung auch Telekommunikationsfirmen zur Förderkasse gebeten werden. Und er wünscht sich weniger geförderte Filme, dafür mit größerem Budget.

Dem Argument der Kinoketten jedoch, dass mit FFA-Geldern zu viel am Publikumsgeschmack vorbeiproduziert werde, folgten die Verfassungsrichter nicht und pochten auf den nicht vorhersehbaren Erfolg künstlerischer Produkte. Tatsächlich unterstützt die Filmförderungsanstalt keineswegs nur elitäre Nischenprodukte. So bekam der Überraschungserfolg "Fack ju Göhte" (5,3 Millionen Besucher im letzten Jahr) zuvor 300 000 Euro Produktionsförderung.

Til Schweigers nur bedingt kunstverdächtiges Werk "Kokowääh 2" wurde mit einer halben Million Euro unterstützt, während der aktuelle Besuchermagnet "Der Medicus" 600 000 Euro erhielt. All dies bringt dem deutschen Film inzwischen einen Marktanteil von rund 25 Prozent ein und verhindert die Totalabwanderung von Talenten ins Fernsehen.

Die ARD hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Filmförderungsgesetz (FFG) begrüßt. ARD-Filmintendantin Karola Wille (Mitteldeutscher Rundfunk) sieht in der Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eine Bestätigung für eine bewährte Praxis zur Stütze der deutschen Filmwirtschaft: "Die Karlsruher Richter haben die erhoffte Klarheit geschaffen."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort