Diskussion in Köln „Wir sind keine Kunstpolizei“

Ist die anfängliche Empörung über das geplante Kulturgutschutzgesetz (KGSG) verraucht? Bei einer vom Kölner Kulturrat, dem Kulturrat NRW und den Kölner Museumsvereinen initiierten Podiumsdiskussion im Kölnischen Kunstverein über „Chancen und Risiken des Kulturgutschutzgesetzes und Auswirkungen auf NRW“ schien es so, als hätten sich die Wogen inzwischen geglättet.

 Isabel Pfeiffer-Poensgen, Präsidentin der Kulturstiftung der Länder

Isabel Pfeiffer-Poensgen, Präsidentin der Kulturstiftung der Länder

Foto: picture alliance / dpa

Einhellige Zustimmung gab es von den Teilnehmern der vom WDR-Journalisten Peter Grabowski moderierten Runde für das Bestreben, Einfuhr und Verkauf geraubter Kulturgüter, etwa von illegalen Grabungen aus Syrien, per Gesetz zu unterbinden.

Zündstoff bot das zweite Ziel des KGSG: zu verhindern, dass national bedeutende Kunstwerke ins Ausland abwandern. Sammler und Kunsthändler fühlten sich dadurch in ihrer Handlungsfähigkeit beschnitten. Was aber ist eigentlich national bedeutendes und regional identitätsstiftendes Kulturgut? „Wird das ausgewürfelt?“, wollte Grabowski von Hildegard Kaluza, Abteilungsleiterin im NRW-Kulturministerium, wissen. Darüber werde in Sachverständigenausschüssen beraten, teilte Kaluza mit, die versicherte: „Wir sind keine Kunstpolizei.“ Das mag den Handel ein wenig beruhigen, der sich über die künftig zu beantragenden Ausfuhrgenehmigungen erregte, sollte das Kunstwerk 70 Jahre alt sein und sein Wert 300 000 Euro übersteigen. „Es besteht die Gefahr, dass der deutsche Kunsthandel weiter ins Abseits gerät“, befürchtet Markus Eisenbeis vom Auktionshaus van Ham, der sich eine „präzise Definition“ und „Gremien mit Sachverstand“ wünscht. Als Beispiele für national wertvolle Kulturgüter nannte Isabel Pfeiffer-Poensgen, die Generalsekretärin der Kulturstiftung der Länder, das Evangeliar Heinrichs des Löwen, den Welfenschatz und die Humboldt-Reisetagebücher. „Im Ergebnis wird sich nicht viel ändern“, prophezeite Rechtsanwalt Rainer Jacobs, der so prominente Mandanten wie Gerhard Richter vertritt.

Die Diskussion wird am 14. Februar um 19.05 Uhr in WDR 3 ausgestrahlt.

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