Achenbach nicht früher frei: Voraussetzungen nicht erfüllt

Düsseldorf · Der wegen Betrugs im Gefängnis sitzende ehemalige Kunstberater Helge Achenbach kommt nicht vorzeitig frei. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Es hob damit die gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Kleve auf, gegen die die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt hatte. Die Voraussetzungen für eine Haftentlassung auf Bewährung nach Verbüßung von weniger als zwei Dritteln der festgesetzten Strafe seien nicht erfüllt, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Achenbach war 2015 wegen Millionenbetrugs an reichen Kunden zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden, saß aber schon seit 2014 in Untersuchungshaft. Die "Bild"-Zeitung hatte über die OLG-Entscheidung berichtet.

 Helge Aschenbach in einem Gerichtssaal in Essen.

Helge Aschenbach in einem Gerichtssaal in Essen.

Foto:  Rolf Vennebernd/Archiv
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