Filmverbot an "stillen Feiertagen" Darum sind an Karfreitag viele Filme verboten
Bonn · Rund 700 Filme dürfen an "stillen Feiertagen" wie Karfreitag in Deutschland nicht im Kino gezeigt werden. Grund ist ein jahrzehntealtes Verbot, das auch nach der coronabedingten Zwangspause noch für die Kinos gelten wird. Wir erklären die Hintergründe.
Was haben die Filme "Das Leben des Brian", "Ghostbusters" und "Max und Moritz" gemeinsam? Es sind Filme, die das "religiöse und sittliche Empfinden" an stillen christlichen Feiertagen verletzen können - und deshalb an Karfreitag nicht öffentlich im Kino gezeigt werden dürfen. So haben zumindest seit 1980 Prüfer der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) entschieden, die über die Altersfreigaben für Filme bestimmen, und deren Urteil bis heute gilt. In Zeiten von Corona ist dieses Verbot vielerorts zwar im zweiten Jahr in Folge hinfällig - doch wird es wohl auch noch im nächsten Jahr existieren, wie Stefan Linz, Geschäftsführer der FSK, auf GA-Anfrage mitteilte. Das Karfreitags-Filmverbot ist in der Gesetzgebung auf Länderebene festgelegt; Linz erwartet momentan keine Änderung der Gesetzeslage.
„Heidi“ steht auch auf der Liste - irrtümlicherweise
Die Liste der FSK, so steht es auch im Vorwort der Publikation, kann Fehler enthalten. Ein Beispiel dafür ist die Einordnung des Cartoonklassikers "Heidi in den Bergen" als nicht feiertagsfreier Film - der Kinderfilm steht jedoch fälschlicherweise auf der Liste, da er nicht auf seine Feiertagstauglichkeit geprüft wurde und somit automatisch als nicht feiertagsfrei gilt. Es ist nicht auszuschließen, dass auch andere Filme nur aus diesem Grund auf der Liste gelandet sind: Die FSK-Prüfer halten laut der Liste auch die augenscheinlich harmlosen Kinderfilme "Max und Moritz", "Kalle Blomquist" und "Nick Knatterton's Abenteuer" für nicht feiertagstauglich. Insgesamt gilt das Verbot für rund 700 Filme, wie die FSK auf ihrer Internetseite darlegt, die den Stand bis 2015 abbildet.
Eine erneute Prüfung könnte wohl aus heutiger Sicht in vielen Fällen zu einem anderen Ergebnis führen. Denn: Im Laufe der Jahre können sich Einstufungen auch ändern, wie bei dem Film "Die Feuerzangenbowle". 1954 wurde der Film als "nicht feiertagsfrei" eingestuft, da der „lustspielhafte Charakter“ nach Auffassung des Prüfausschusses dem Ernst der stillen Feiertage widersprach. Bei einer erneuten Prüfung 1980 wurde der Film dann für öffentliche Vorführungen freigegeben.
Kinderfilme, Klassiker und Horrorstreifen betroffen
Auf einer 2016 erschienenen Liste finden sich zwar auch Horrorfilme wie "Nachts, wenn die Zombies schreien", "Blutrausch der Zombies" oder "Jungfrau unter Kannibalen", doch eben auch vermeintlich harmlose Klassiker wie "Der Dicke in Mexiko", "Piratensender Powerplay" mit Thomas Gottschalk, "Didi - der Doppelgänger" mit Didi Hallervorden oder auch der Monty-Python-Klassiker "Das Leben des Brian". Auch diese Filme passen laut FSK an Tagen wie Karfreitrag nicht ins Kinoprogramm.
Zwölf neue Filme landeten seit 2016 auf der Liste
Seit 2016 sind zwölf weitere Filme auf der Liste gelandet, darunter „Hardcore“, „Kingsman - The Golden Circle“, „Die Misandristinnen“ und „Rambo - Last Blood“. Im Jahr 2020 kam kein einziger neuer Film dazu.
Die FSK bezeichnet die Regelung auf ihrer Internetseite als „sicherlich diskussionswürdig“. Diese Einschätzung vertritt auch Stefan Linz. Insbesondere die Tatsache, dass das Verbot allein für Kinos gelte, und nicht für das lineare Fernsehen, Streaminganbieter oder das Abspielen von DVDs, zeige, dass die Regelung „nicht mehr ganz zeitgemäß“ sei. Allerdings spiele sie ohnehin nur noch eine kleine Rolle, da die FSK heutzutage viel weniger Filme auf die Liste setze als früher - somit seien aktuelle Filme, die Karfreitag im Kino laufen, selten davon betroffen.