Kampf gegen Fake News Landesmedienanstalten fordern strengere Regeln für soziale Netzwerke

Berlin, Köln · Bislang greifen Soziale Netzwerke nicht entscheidend genug ein, wenn es um den Kampf gegen Fake News geht, meinen die Landesmedienanstalten. Sie fordern gesetzliche Vorgaben für Facebook und Co.

 Die Landesmedienanstalten fordern weitere gesetzliche Vorgaben für Facebook und Co.

Die Landesmedienanstalten fordern weitere gesetzliche Vorgaben für Facebook und Co.

Foto: dpa/Silas Stein

Die Landesmedienanstalten fordern im Kampf gegen Fake News und Desinformation weitere gesetzliche Vorgaben für soziale Plattformen wie Facebook oder Twitter. „Die Meinungsfreiheit darf beim Kampf gegen Desinformation nicht eingeschränkt werden“, mahnten die Medienanstalten der Bundesländer in einer am Donnerstag in Berlin veröffentlichten Stellungnahme. Der Umgang mit Desinformation müsse transparent werden.

Eine Selbstregulierung könne zunächst nützlich sein. Eine staatsferne Medienaufsicht müsse jedoch kontrollieren können, ob die Anbieter die noch zu entwickelnden Regelungen einhielten, befanden die Medienwächter. Plattformen wie Facebook, Twitter und YouTube, Suchmaschinen wie Google oder Messenger-Dienste wie WhatsApp müssten die Vielfalt der Meinungen berücksichtigen und das gesellschaftliche Meinungsspektrum unverzerrt darstellen.

Zudem mahnten die Medienanstalten an, den Einsatz von Social Bots auszuweisen, bei denen ein Computersystem mit den Nutzern kommuniziert. Auch politische Werbung müsse in den sozialen Netzen deutlich erkennbar sein. Telemedien müssten zudem die journalistisch-redaktionelle Sorgfaltspflicht einhalten.

Nicht jede Falschinformation sei eine Desinformation, der reguliert werden müsse, befanden die Medienanstalten. Bestimmte Typen von Falschinformationen müsse eine demokratische Gesellschaft aushalten können. Um Vielfalt zu schützen, empfehlen die Anstalten Faktenchecks durch staatsferne Organisationen. Deren Ergebnisse sollten in den Sucherergebnissen und Newsfeeds gut auffindbar sein.

Hintergrund der Forderungen ist ein Gutachten, dass den Landesmedienanstalten am Dienstag vorgestellt wurde. Darin unterschieden die Autoren sieben Typen von Desinformation. Erstellt hatten die Studie Judith Möller und Michael Hameleers von der Universität Amsterdam sowie Frederik Ferreau vom Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht an der Universität zu Köln.

Die 14 Medienanstalten in Deutschland haben die Aufsicht über die privaten Radio- und Fernsehveranstalter. Unter anderem prüfen sie, ob die Sender die Werberegeln und die Bestimmungen zum Jugendschutz einhalten.

(epd)
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