Streit um Museum Moyland: Landesarbeitsgericht am Zug

Düsseldorf · Das Museum Schloss Moyland ist seit Jahren eines der wichtigsten Zentren für die Kunst von Joseph Beuys. Eigentlich ist es ein Schmuckstück der Museumslandschaft in Nordrhein-Westfalen - wenn es nicht immer wieder diverse Streitigkeiten gäbe.

Der Rechtsstreit um die künstlerische Leitung des renommierten Beuys-Museums Schloss Moyland am Niederrhein geht in die nächste Runde. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf verhandelt heute über eine Berufungsklage der Stiftung Moyland. Die langjährige künstlerische Direktorin Bettina Paust hatte in erster Instanz erfolgreich gegen ihre Rückversetzung auf den Posten der Vize-Direktorin geklagt. Dagegen war die Stiftung in Berufung gegangen.

Paust leitet seit 2009 das Museum mit einem einzigartigen Bestand von rund 6000 frühen Arbeiten des Künstlers Joseph Beuys (1921-1986). Ihr bis April 2016 befristeter Direktoren-Vertrag war nicht verlängert worden. Paust wurde auf den Stellvertreterposten zurückversetzt, den sie vor 2009 bereits innehatte. Die Stiftung bestellte keine neue künstlerische Leitung des Museums. Das Arbeitsgericht Wesel urteilte daraufhin, dass Pausts Direktoren-Arbeitsvertrag fortbestehe und die Befristung sie unangemessen benachteilige.

Partner der Stiftung Museum Schloss Moyland sind das Land Nordrhein-Westfalen, die Sammlerfamilie van der Grinten und die Schlossbesitzer von Steengracht. NRW trägt mit rund 2,9 Millionen jährlich rund 80 Prozent der Betriebskosten des Museums bei Bedburg-Hau.

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