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Düsseldorfer Rheinkirmes verbietet Ballermann-Hit „Layla“

Der umstrittene Partysong „Layla“ soll nicht auf der anstehenden Düsseldorfer Kirmes mit bis zu vier Millionen Besuchern gespielt werden. (Stand: 13. Juli 2022) Diese Entscheidung haben die Veranstalter vom Schützenverein St. Sebastianus getroffen. Schützen-Chef Inden sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa), er habe das Lied vorher nicht gekannt und sich dann mit dem Inhalt beschäftigt. Der Text entspreche in keiner Weise den Gepflogenheiten seines Traditionsvereins. In dem Ballermann-Hit von DJ Robin & Schürze, zurzeit auf Platz 1 der deutschen Charts, heißt es unter anderem: „Ich hab' 'nen Puff und meine Puffmama heißt Layla. Sie ist schöner, jünger, geiler (...) Die schöne Layla, die geile Layla. Das Luder Layla, unsre Layla (...).“ Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann meldete sich in der Sexismusdebatte um den umstrittenen Partysong zu Wort. „Man muss Schlagertexte nicht mögen. Man kann sie sogar doof oder geschmacklos finden. Sie aber behördlich zu verbieten, finde ich, ist eins zu viel“, schrieb der FDP-Politiker am Dienstagabend bei Twitter. DJ Robin kann die Aufregung nicht verstehen, in dem Lied gebe es keinen Sexismus. „Früher haben die Leute ‚Skandal im Sperrbezirk’ gesungen oder ‚Wir fahren in den Puff nach Barcelona’“, zitierte ihn die „Bild“-Zeitung.
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