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NRW: Das sind die Corona-Regeln ab Dezember 2022

Ab dem 1. Februar 2023 gelten neue Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen: Wer positiv getestet ist, darf fünf Tage lang keine Einrichtungen für vulnerable Personen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) betreten. In diesen Einrichtungen bleibt eine Maskenpflicht für medizinischen Masken in NRW bestehen. In allen anderen Bereichen, so auch in öffentlichen Verkehrsmitteln, entfällt die Maskenpflicht. im Nahverkehr fallen die Masken ab dem 1. Februar weg. Einen Tag später, ab dem 2. Februar, fällt auch im Fernverkehr die Maskenpflicht. Auch die Isolationspflicht entfällt. Wer einen positiven Corona-Test hat, muss nicht mehr in Quarantäne. Es wird jedoch empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske zu tragen.

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