Vorgezogener Braunkohleausstieg Rechtsverstoß bei Kohleausstieg in NRW

Düsseldorf · Im vergangenen Herbst verkündete NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur auf einer Pressekonferenz den vorgezogenen Kohleausstieg. Das Parlament wurde offiziell erst 15 Tage später informiert. Zu spät, wie ein Gutachten nun feststellt. Die Opposition spricht von einem Verfassungsbruch.

 Dampf und Rauch steigen aus dem RWE Braunkohlekraftwerk Niederaußem.

Dampf und Rauch steigen aus dem RWE Braunkohlekraftwerk Niederaußem.

Foto: dpa/Oliver Berg

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat mit ihrem Vorgehen beim Kohleausstieg das Parlament unzureichend informiert und damit gegen geltendes Recht verstoßen. Zu dieser Einschätzung kommt der Parlamentarische Beratungs- und Gutachterdienst des Landtags in einem Gutachten, das unserer Redaktion vorliegt. Die FDP hatte dieses bei den Landtagsjuristen in Auftrag gegeben, um unter anderem die Frage zu klären, ob die Landesregierung die Parlamentarier rechtzeitig und umfassend genug über eine Vereinbarung mit dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Energiekonzern RWE zum Ausstieg in Kenntnis gesetzt hatte. Die FDP spricht in diesem Zusammenhang bereits seit Längerem von einem Hinterzimmerdeal und hat dazu bereits mehrere Kleine Anfragen gestartet – bislang jedoch ohne befriedigendes Ergebnis.