Prozesse 141-facher Missbrauch: Mann muss in Sicherungsverwahrung

Kassel · Für den sexuellen Missbrauch mehrerer kleiner Mädchen muss ein Mann zwölf Jahre in Haft. Anschließend kommt er in Sicherungsverwahrung. Auch ein "Entschuldigungsschreiben" an die Opfer hat zu diesem Urteil geführt.

 Blick in einen Saal des Landgerichts in Kassel.

Blick in einen Saal des Landgerichts in Kassel.

Foto: Uwe Zucchi

Immer wieder hat er kleine Mädchen sexuell missbraucht und dabei auch gefilmt, die jüngsten Opfer waren gerade einmal drei Jahre alt. Nun muss ein 57 Jahre alter Mann aus Hessen für seine Taten für zwölf Jahre in Haft.

Das Landgericht Kassel ordnete zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung an; er kommt also auch nach Verbüßung der eigentlichen Strafe nicht frei.

Grund dafür ist nach Aussage des Richters neben den Taten auch ein "Entschuldigungsschreiben" des Mannes an die Opfer. Durch die Art der Kontaktaufnahme habe der pädophile Mann "dokumentiert, dass er weiter interessiert ist", sagte der Vorsitzende Richter. Dies spreche für eine erhebliche Gefährlichkeit für die Allgemeinheit. "Der Schutz weiterer kindlicher Opfer gebietet die Anordnung der Sicherungsverwahrung."

"Das Urteil ist keine Überraschung. Die Briefe waren keine hervorragende Idee meines Mandanten", sagte Verteidiger Ullrich Goetjes nach dem Schuldspruch.

Insgesamt 141 Fälle von sexuellem Missbrauch an fünf Kindern im Alter zwischen 3 und 13 Jahren konnten dem 57-Jährigen nachgewiesen werden, zudem fanden die Ermittler Tausende Kinderporno-Dateien auf seinem Computer. Der Angeklagte nahm das Urteil äußerlich weitgehend regungslos auf.

Das Gericht bestätigte ein Urteil vom Februar 2014. Der Angeklagte hatte dagegen Revision eingelegt, weshalb die Kammer neu über das Strafmaß und die Sicherungsverwahrung entscheiden musste.

Zu Beginn des Revisionsprozesses hatte der Angeklagte sein umfassendes Geständnis aus dem ersten Verfahren erneuert. Demnach missbrauchte er fast 20 Jahre lang junge Mädchen. Viele Taten hatte er gefilmt oder fotografiert. Die Mädchen waren entfernt mit ihm verwandt oder die Kinder von Bekannten. Nach eigener Aussage hat er den Hang zur Pädophilie bereits seit den 80er Jahren.

Verteidiger Goetjes kündigte an, das Urteil zu akzeptieren, damit der Mann therapiert werden könne.

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