500.000 Euro in Dosen versteckt Ehrlicher Finder in Dinklage bekommt keinen Lohn

Dinklage · Kein Verlust, kein Fund. So sieht das Oberlandesgericht in Oldenburg den Anspruch eines Gärtners, der Goldmünzen und Bargeld im Wert von 500.000 Euro auf einem Friedhof gefunden hatte. Sie waren gezielt vergraben worden, meint das Gericht.

 Symbolbild Goldmünzen

Symbolbild Goldmünzen

Der Entdecker eines wertvollen Goldschatzes auf dem katholischen Friedhof von Dinklage in Niedersachsen geht nach einem Gerichtsbeschluss wohl leer aus. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg sah keinen Anspruch des Mannes auf den Schatz oder einen Finderlohn und lehnte daher eine Prozesskostenbeihilfe ab. Der Beschluss sei unanfechtbar, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag (Az. 1 W 17/20). Der Mitarbeiter einer Gartenbaufirma hatte im Juni 2016 auf dem Friedhof sieben vergrabene Plastikdosen mit Goldmünzen und Bargeld gefunden. Sie hatten damals einen Wert von fast 500.000 Euro.

Einstweilen verwahrt die Stadt Dinklage die Münzen. Gegen sie wollte der Mann auf Herausgabe klagen. Das OLG sah aber wie zuvor das Landgericht Oldenburg keine Aussichten auf einen Erfolg der Klage. Es liege weder ein Fund noch ein Schatzfund vor.

Eine Fundsache müsse zuvor verloren gegangen sein - die Münzen in den Plastikdosen seien aber gezielt versteckt worden, hieß es. Um einen Schatz handele es sich nur dann, wenn die Sache bereits lange Zeit verborgen gewesen sei. In diesem Fall seien die Wertsachen aber erst kurz zuvor auf dem Friedhof versteckt worden. Das jüngste Prägedatum der Goldmünzen stamme aus dem Jahre 2016. Wer die Gegenstände vergraben hat, konnte bisher nicht geklärt werden.

(dpa)
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