Strengere Regeln für Ebay und Amazon Diese Änderungen treten im Mai 2022 in Kraft

Eine Abgabefrist für die Steuererklärung endet, für Online-Marktplätze treten neue Regeln in Kraft und der Preisvergleich im Supermarkt wird einfacher. Wir erklären, auf welche Änderungen Verbraucher sich im Mai 2022 einstellen müssen.

 Auf Online-Marktplätzen wie Ebay oder Amazon sollen strengere Regeln ab Mai 2022 für mehr TRansparenz sorgen.

Auf Online-Marktplätzen wie Ebay oder Amazon sollen strengere Regeln ab Mai 2022 für mehr TRansparenz sorgen.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Auf Verbraucherinnen und Verbraucher kommen im Mai 2022 einige Änderungen zu. So läuft zum Beispiel eine Abgabefrist für die Steuererklärung ab. Zudem endet die aktuelle Corona-Schutzverordnung. Auch beim Einkaufen im Supermartk, dem Online-Shopping, Kaffeefahrten und Geschäften an der Haustüre gibt es Neuerungen. Alle Informationen zu den Änderungen, die im Mai 2022 in Kraft treten, finden Sie hier.

Änderungen ab Mai 2022: Preisvergleich im Supermarkt

In Supermärkten und bei Discountern soll es ab Mai einfacher werden, Preise von Produkten zu vergleichen. Bislang werden Grundpreise bei Aldi, Edeka, Lidl, Kaufland & Co. unterschiedlich angegeben - mal pro 100 Gramm, mal pro Kilogramm. Ab dem 28. Mai sollen diese Angaben vereinheitlicht werden. Der Preis pro Kilogramm bzw. bei Getränken pro Liter wird dann der einzige sein, der angegeben werden soll. Die sogenannte Preisangabenverordnung sorgt so dafür, dass auf einen Blick erkennbar ist, welches Produkt beim Preisvergleich besser abschneidet.

Corona-Regeln am Arbeitsplatz: Änderungen ab Mai 2022 möglich

Ende Mai 2022 könnten sich die bislang geltenden Corona-Regeln am Arbeitsplatz ändern. Denn die aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung läuft am 25. Mai 2022 aus. Wenn sie nicht verlängert wird, fallen auch die letzten bestehenden Corona-Regeln weg - wie zum Beispiel Maßnahmen zur Kontaktreduktion, ein Testangebot sowie die Umsetzung von Hygienekonzepten. Damit wäre das Arbeiten wieder wie vor der Pandemie möglich.

Mehr Verbraucherschutz bei Kaffeefahrten ab Mai 2022

Wer an einer sogenannten Kaffeefahrt teilnimmt, muss künftig weniger Sorge haben, abgezockt zu werden. Denn ab dem 28. Mai 2022 gelten für Veranstalter von Kaffeefahrten schärfere Regeln. Zukünftig ist es verboten, bei solchen Veranstaltungen Versicherungen, Bausparverträge, Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel zu verkaufen. Die Veranstalter stehen zudem künftig in der Pflicht, Teilnehmerinnen und Teilnehmer besser über ihre Rechte aufzuklären. Das Bußgeld bei Verstößen wird von bislang 1000 Euro auf 10.000 Euro angehoben.

Strengere Regeln auf Online-Marktplätzen wie Ebay und Amazon ab Mai 2022

Millionen Nutzerinnen und Nutzer kaufen täglich bei Ebay oder Amazon ein. Für die BEtreiber solcher Online-Marktplätze gelten ab 28. Mai 2022 strengere Regeln: Ihre Angebote sollen transparenter werden. Daher muss auf Vergleichsplattformen im Internet künftig angegeben sein, nach welchen Kriterien Waren und Dienstleistungen bewertet werden. Bei Rankings in Suchergebnissen darf es keine versteckte Werbung oder versteckte Zahlungen geben. Zudem sind gefälschte Nutzerbewertungen ab Mai 2022 untersagt. Betreiber von Plattformen und Suchmaschinen müssen dann angeben, wie sie sicherstellen, dass Bewertungen echt sind.

Diese Änderung, die am 28. Mai 2022 in Kraft tritt, betrifft auch Vergleichsportale wie Check24 oder Verivox. Die Betreiber müssen dann offenlegen, welche Anbieter für einen Vergleich berücksichtigt wurden. Auch für Ticketbörsen gelten die Änderungen: Sie sind künftig verpflichtet, über den Originalpreis von Eintrittskarten zu informieren, um Käufer über zusätzlich Kosten und Gebühren aufzuklären. Verstöße gegen die neuen Informationspflichten können teuer werden: Laut Verbraucherzentrale sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro möglich. Firmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 1,25 Millionen Euro können mit einer Geldbuße von bis zu vier Prozent ihres Umsatzes bestraft werden.

Abgabefrist für Steuererklärung 2022 endet im Mai 2022

Wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2020 verpflichtet sind und diese selbst erstellen, müssen Sie an dieser Stelle nicht weiterlesen. Wenn Sie jedoch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt haben, endet die Frist zur Abgabe am 31. Mai 2022.

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(lsa)
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