Streitwert: 500 000 Euro Andreas Gabalier blitzt mit Klage ab
Wien · Der Volksmusiker fühlt sich zu Unrecht in die rechte Ecke gedrängt - und zog vor Gericht. Das Oberlandesgericht Wien gab ihm jetzt aber auch in zweiter Instanz nicht recht.
Österreichs Volksmusiker Andreas Gabalier (32) ist wegen angeblich beleidigender Aussagen eines Wiener Veranstalters vor Gericht gezogen und dort abgeblitzt. Das Oberlandesgericht Wien wies den Antrag Gabaliers auch in zweiter Instanz ab, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte.
Der Musiker fühlte sich durch den Chef des Wiener Konzerthauses, Matthias Naske, in die rechte Ecke gedrängt. Naske meinte in einem Interview, dass er Gabalier nicht in seinem Haus auftreten lassen würde, weil das falsche Signale aussende. Der Sänger sah sich dadurch in seiner Karriere beeinträchtigt. Der Streitwert wurde mit 500 000 Euro festgesetzt.
Gabalier ist für seine Mischung aus heimatliebender Volksmusik und Poprock im steirischen Dialekt bekannt. Auch abseits der Bühne lässt er regelmäßig ein konservatives Weltbild durchblicken und sorgt etwa mit seiner Einstellung zur Rolle von Frauen für Aufregung.
Laut Gericht sind alle Aussagen Naskes als Werturteile zulässig. Sie könnten auf Äußerungen Gabaliers zu gesellschaftlich relevanten Themen bezogen werden.
Als Beispiel wird die "Ablehnung der Berücksichtigung "großer Töchter" in der österreichischen Bundeshymne" im Urteil angeführt. Gabalier singt die Nationalhymne auch bei öffentlichen Auftritten bewusst in der alten Fassung nur mit Erwähnung der großen Söhne Österreichs - nicht der großen Töchter.