Lebenslang im Gefängnis Häftling fordert Freilassung nach klinischem Tod

Iowa · Ein zu lebenslanger Haft verurteilter Mann hat in den Vereinigten Staaten für seine Freilassung plädiert, weil er 2015 mehrfach wiederbelebt werden musste und klinisch tot war. Nun entschied ein Gericht über den ungewöhnlichen Fall.

 Zwei Männer demonstrieren die Reanimation an einer Übungspuppe. (Symbolbild)

Zwei Männer demonstrieren die Reanimation an einer Übungspuppe. (Symbolbild)

Foto: picture alliance/dpa/Jan Woitas

In den USA fordert ein zu lebenslanger Haft verurteilter Straftäter nach seinem klinischen Tod seine Freilassung. Seiner Forderung begründet er damit, dass er durch das vermeintliche Ableben seine Haftstrafe beendet habe.

Wie die „New York Times“ berichtet, habe der inhaftierte Mann Benjamin Schreiber plädiert, dass er 2015 quasi gestorben sei. Damals kam er mit Krampfanfällen und Fieber in ein Krankenhaus. Bei ihm wurden Nierensteine festgestellt, die zu einer Blutvergiftung geführt haben. Schreiber musste daraufhin wiederbelebt werden.

Vor einem US-Gericht forderte er seine Freilassung, doch bekam von den Richtern eine Absage. Schreiber sei immer noch am Leben, weshalb er im Gefängnis bleiben müsse, wurde die Ablehnung begründet.

Schreiber, der 66 Jahre alt ist, bekam eine lebenslange Freiheitsstrafe, weil er 1996 einen Mann mit einer Axt getötet hat.

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