Tötungsdelikt in Bielefeld Haftentlassung war „Keine Corona-Panne“

Bielefeld · Ein 17-Jähriger ist tot. Mutmaßlicher Täter ist ein junger Mann, der kurz zuvor aus der U-Haft kam. Gab es eine Fehlentscheidung infolge corona-bedingten Organisationsversagens der Justiz? Darüber streiten Justizminister und SPD-Opposition heftig - auch persönlich.

 Polizeifahrzeuge stehen in der Nähe eines Tatortes an der Stadtbahnhaltestelle Schelpmilser Weg im Stadtteil Baumheide, an dem am späten Donnerstagabend ein 17-Jähriger niedergestochen worden war.

Polizeifahrzeuge stehen in der Nähe eines Tatortes an der Stadtbahnhaltestelle Schelpmilser Weg im Stadtteil Baumheide, an dem am späten Donnerstagabend ein 17-Jähriger niedergestochen worden war.

Foto: dpa/Christian Mathiesen

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die U-Haft-Entlassung eines 18-Jährigen, der kurz danach einen Jugendlichen in Bielefeld erstochen haben soll, ist aus Sicht des Justizministeriums „keine Corona-Panne“. In einer Sondersitzung des Rechtsausschusses bekräftigte Justizminister Peter Biesenbach (CDU) am Mittwoch im Düsseldorfer Landtag, die Haftentlassung habe sachliche Gründe gehabt, die „sowohl nachvollziehbar als auch vertretbar“ gewesen seien.

Haftentlassung einen Monat vor der Tat

Der schon mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geratene 18-Jährige soll am 30. April einen 17-Jährigen an einer Straßenbahnhaltestelle in Bielefeld erstochen haben. Gut einen Monat zuvor war er nach fünf Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen worden, die wegen des Verdachts anderer Straftaten verhängt worden war.

Die Haftentlassung sei „auf der Grundlage einer Gesamtabwägung erfolgt, die im Ergebnis nichts mit Corona zu tun hatte“, bekräftigte Biesenbach. Die Richterin des Jugendschöffengerichts Bielefeld sei davon ausgegangen, dass bei dem Heranwachsenenden „mit höchster Wahrscheinlichkeit von einer Bewährung auszugehen sei“, berichtete Ministerialdirigent Christian Burr.

Insofern sei der eigentlich für den 3. April vorgesehene Hauptverhandlungstermins aus ihrer Sicht wegen der „noch nicht vollständig überschaubaren Pandemiesituation“ und möglicher Gefährdung von Prozessbeteiligten nicht zu verantworten gewesen. Der Termin sei deswegen aufgehoben worden - aber keineswegs, weil Corona-Hygienestandards nicht hätten eingehalten werden können oder kein großer Gerichtssaal zur Verfügung gestanden hätte.

Sechs Anklagen gegen Intensivtäter

Die SPD-Opposition hinterfragte die Entscheidungskette und organisatorischen Abläufe. Immerhin hätten öffentlichen Berichten zufolge sechs Anklagen gegen den Intensivtäter vorgelegen, wandte der Abgeordnete Hartmut Ganzke ein.

Vor dem Hintergrund weiterer schwerwiegender Verdachtsfälle sei es unverständlich, wie erfahrene Juristinnen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft zu der Annahme gelangt seien, hier könne es nur um eine Bewährungsstrafe gehen, kritisierte der Rechtsanwalt. Im Prinzip gelte doch der Grundsatz: „Wer prügelt, kommt in Haft.“

Burr widersprach dem. Der Angeklagte sei bis dahin weder vorbestraft gewesen noch habe er zuvor Hafterfahrungen gehabt. Auch eine Vielzahl von Straftaten müsse bei einem Jugendlichen keineswegs zu einer Haftstrafe führen. „Das Gegenteil ist der Fall“, erklärte der Ministerialdirigent.

Die Gründe für die Untersuchungshaft gehörten bei einer Jugendstrafsache allerdings nicht in eine öffentliche Sitzung, betonte Burr. Wegen der strengen Anforderungen sei aber richtig: „Ein Jugendlicher muss schon einiges dafür tun, um in Haft zu gelangen.“

Biesenbach warf der SPD vor: „Wie abstrus Sie hier etwas konstruieren, um einen Justiz-Skandal hochzuziehen.“ Die Entscheidungen der Richterin und der Staatsanwaltschaft seien rechtlich nicht zu beanstanden. „Hören Sie auf, den Eindruck zu erwecken: Das war so ein schlimmes Aas“, forderte Biesenbach.

Auch der Grünen-Abgeordnete Stefan Engstfeld sagte, er könne „keine Riesen-Justizpanne“ und keine corona-bedingte Fehlentscheidung erkennen. Für niemanden sei vorhersehbar gewesen, dass der 18-Jährige nach seiner Freilassung einen Menschen töten würde.

SPD will sich Fragen nicht vom Minister vorgeben lassen

Die Justizvollzugsanstalt Herford habe dem Angeklagten sogar „eine überaus positive Entwicklung bescheinigt“, berichtete Burr. Im Hinblick auf die günstige Sozialprognose sei der Haftbefehl am 26. März aufgehoben worden.

„Fest steht: Das Opfer ist tot“, sagte der AfD-Abgeordnete Thomas Röckemann. Weil die Rechte des Angeklagten geschützt werden müssten, seien offene Fragen zu Entscheidungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften aber in öffentlicher Sitzung des Rechtsausschusses nicht aufzuklären.

Ein heftiges Wortgefecht über Sinn und Unsinn der Fragen lieferte sich Biesenbach mit dem SPD-Abgeordneten Ganzke. „Ihre Ausführungen disqualifizieren Sie“, urteilte er über den Oppositionspolitiker.

„Das gehört sich nicht!“, wetterte Genzke. „Herr Minister, Sie sind Gast hier bei uns im Rechtsausschuss. Ich muss mir von Ihnen nicht sagen lassen, was ich bin. Das lasse ich als frei gewählter Abgeordneter nicht mit mir machen.“ Auch SPD-Vizefraktionschef Sven Wolf stellte klar, die SPD werde sich nicht vom Minister vorschreiben lassen, welche Fragen gestellt werden dürften.

(dpa)
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