GA-Telefonaktion zur Corona-Impfung Bis zur Immunisierung gegen Covid-19 ist Geduld gefragt

BONN · Wie läuft das jetzt mit der Impfung gegen Corona? Und was ist zu beachten? Der General-Anzeiger hat sechs Experten zu dem Thema ans Telefon geholt. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

 In den Impfzentren wie hier im hessischen Heuchelheim werden die ersten Menschen aus den vorrangigen Risikogruppen mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer geimpft.

In den Impfzentren wie hier im hessischen Heuchelheim werden die ersten Menschen aus den vorrangigen Risikogruppen mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer geimpft.

Foto: dpa/Arne Dedert

Wer soll wann, wo, wie und womit geimpft werden? Wie sieht die Impfreihenfolge aus und lässt sie eventuell auch Ausnahmen zu? Welches Risiko ergibt sich aus Allergien und Vorerkrankungen, die die Einnahme bestimmter Medikamente erfordern? Dies sind nur einige von vielen Fragen, die jetzt bei der GA-Telefonaktion zur Corona-Schutzimpfung gestellt wurden. Gut zwei Stunden lang haben Ingo Freier (Leiter des Amtes für Bevölkerungsschutz, Rhein-Sieg-Kreis), Jochen Stein (Leiter der Feuerwehr Bonn), Dr. Jörg Abel (Kreis­stellenvorstand der Kassenärztlichen Vereinigung, KV, Nordrhein), Dr. med. Tanja Menting, (Leitende Betriebsärztin des Universitätsklinikums Bonn, UKB, und der Universität Bonn), Dr. Ingo Schulze (Leiter der Krankenhausapotheke, UKB) und Professor Nico Mutters (Direktor des Instituts für Hygiene und Öffentliche Gesundheit, UKB) zahlreiche Anrufe beantwortet und dabei auch Verunsicherungen ausgeräumt. Die häufigsten Fragen hier in der Zusammenfassung:

Gibt es Ausnahmen der Impfreihenfolge für Ehepartner, pflegende Angehörige oder auch für Einwohner anderer Bundesländer?

Nein, aufgrund der Priorisierungsvorgaben auf Bundesebene, die in den Impfzentren der Länder umgesetzt wird, ist dies nicht möglich. Mehr dazu unter www.bundesgesundheitsministerium.de) .
 

■ Wann kann ich mich zur Impfung anmelden? Macht es einen Unterschied, ob ich gesetzlich oder privat versichert bin?

Menschen aus Prioritätsgruppe 1 – zum Beispiel über 80-Jährige (in Bonn: Geburtsdatum vor dem 1. Februar 1941), die nicht in einer Pflegeinrichtung leben – können ab Montag, 25. Januar, von 8 Uhr bis 22 Uhr einen Impftermin ab dem 8. Februar vereinbaren. Das gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte.

■ Wie läuft das Prozedere ab

Die Anmeldung ist über die Homepage der KV unter www.116117.de oder auch telefonisch unter (0800)11611701 möglich. Es folgen eine Terminbestätigung, ein Anamnese- und Einwilligungsbogen sowie ein Informationsschreiben per Post. Die Unterlagen sind möglichst ausgefüllt mit Lichtbildausweis und Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Der Termin startet mit kontaktloser Fiebermessung und Registratur im Eingangsbereich. Wege zum Wartebereich und zu den Impfkabinen sind ausgeschildert. Jeder zu Impfende darf maximal einen Begleiter mitbringen. Rollstühle stehen in begrenzter Anzahl zur Verfügung.

■ Welcher Impfstoff wird verabreicht? Gibt es Unterschiede?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) ordnet die beiden aktuell verfügbaren mRNA-Impfstoffe von Biontech/Pfizer (ab 16 Jahren zugelassen) und Moderna (ab 18 Jahren zugelassen) hinsichtlich Sicherheit und Wirksamkeit als gleichwertig ein. Verdünnt wird das Vakzin durch pharmazeutisches, aufgezogen und verabreicht dann durch medizinisches Personal.

■ Was ist, wenn der Impftermin nach drei Wochen nicht eingehalten werden kann?

Die Grundimmunisierung sieht zwei Impfungen in einem Abstand von 21 Tagen für BiontTech/Pfizer und 28 Tagen für Moderna vor. Kann dies nicht eingehalten werden, sollte die zweite Dosis innerhalb von 42 Tagen folgen. Eine Impfserie muss aber nicht neu begonnen werden, wenn das aus zwingenden Gründen nicht eingehalten werden kann. 

■ Darf trotz blutverdünnender Medikamente geimpft werden?

Ja. Geimpft wird ausschließlich intramuskulär in den Oberarm. Eine sehr feine Injektionskanüle und eine mindestens zweiminütige Kompression der Einstichstelle hilft, die Komplikation einer erhöhten Nachblutung zu verhindern.

■ Sind bei anderen Medikamenten Wechsel- und Nebenwirkungen bei der Corona-Impfung zu erwarten?

Je nach Medikament ist die Rücksprache mit dem behandelnden Arzt stets sinnvoll.

■ Wie sieht es bei Allergien aus?

Auch bei bekannten schweren anaphylaktischen Reaktionen sollte mit dem Arzt Rücksprache gehalten werden. Im Impfzentrum sind zudem stets Notärzte vor Ort, um im Fall des Falles sofort tätig zu werden. Im Impfzentrum sollten Betroffene vorab auf schwere Allergien hinweisen. Kopf- und Gliederschmerzen sowie leichtes Fieber können auch ein Zeichen sein, dass das Immunsystem bereits arbeitet.
 

■ Welchen Abstand muss man bei anderen Immunisierungen (zum Besipiel gegen Pneumokokken) zur Corona-Impfung halten?

Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt, zu anderen planbaren Impfterminen einen Mindestabstand von 14 Tagen vor der ersten und nach der zweiten Corona-Schutzimpfung. Notfallmäßige Impfungen sind davon natürlich ausgenommen.
 

■ Was ist, wenn jemand infiziert ist, aber ohne Sympome ?

Eine unbemerkte Sars-CoV-2-Infektion stellt kein Risiko für eine Impfung dar. Weder vor noch während der Immunisierung.

■ Ich hatte schon Covid-19, soll ich mich jetzt impfen lassen?

Nein, das muss nicht sein; erst zu einem späteren Zeitpunkt. Im Moment sollen erst die geimpft werden, die kein Covid-19 hatten.

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