Mutmaßlicher Sorgerechtsstreit Angeklagter aus dem Rheinland soll Schwager in Berlin ermordet haben

Berlin/Bonn · Ein Mann wird erschossen in seiner Berliner Wohnung gefunden. Das Tatmotiv ist zunächst unklar. Inzwischen sind sich die Ermittler sicher: Es ging um das Sorgerecht für die Kinder, die die Familie nach Bonn holte.

 Wann der Prozess vor dem Landgericht Berlin beginnt, ist offen.

Wann der Prozess vor dem Landgericht Berlin beginnt, ist offen.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Die Ermittler sind sich sicher: Ein 39-Jähriger ist im November 2021 in Berlin-Wedding erschossen worden, weil er um das Sorgerecht für seine beiden Söhne gekämpft hat. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat beim Landgericht der Hauptstadt Anklage wegen Mordes gegen einen 32 Jahre alten Onkel der Kinder erhoben. Gemeinsam mit einem Komplizen und dessen Freundin soll der Täter vom Rheinland nach Berlin gefahren sein, um den 39-Jährigen wenige Tage vor einem Termin beim Familiengericht in Bonn zu töten. Die Staatsanwaltschaft sieht in ihrer Anklage unter anderen die Mordmerkmale und Heimtücke verwirklicht, wie sie am Mittwoch mitteilte.

Wann der Prozess vor dem Landgericht Berlin beginnt, ist offen. Wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte, muss die zuständige Strafkammer noch über die Zulassung der Anklage entscheiden. Alle drei Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft. Im Fall der beiden Männer ist das nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft schon länger so: Sie sollen einen Raubüberfall begangen haben und waren deshalb bereits in Untersuchungshaft, als sie nach dem Mord in Berlin ins Visier der Ermittler gerieten.

Vor der Tat war ein Streit entbrannt um das Sorgerecht für die beiden zwei und drei Jahre alten Neffen des Hauptangeklagten. Deren Mutter war im Februar 2021 plötzlich an einer Herzerkrankung gestorben. Ihre Familie sah dafür die Schuld bei ihrem Partner, dem Vater der Jungen. Obwohl es dafür keine Beweise gab, holte die Familie der Mutter die Kinder zu sich nach Bonn und verlangte das Sorgerecht.

Dagegen wehrte sich der Vater und hoffte auf einen Verhandlungstermin beim Familiengericht Bonn, der für den 10. Dezember 2021 geplant war. Dazu kam es jedoch nicht mehr: Am 23. November wurde der Mann tot in seiner Wohnung entdeckt.

Nach Überzeugung der Ermittler wurde er von dem 32-Jährigen erschossen. Dieser soll dem Opfer erst in die linke Schulter und dann durch ein Kissen zweimal in den Kopf geschossen haben. Sein 39-jähriger Komplize soll ihn in die Wohnung begleitet haben. Gemeinsam nahmen sie dann laut Anklage Geld und eine Tasche mit, in der sich unter anderem Geburtsurkunden der Kinder befanden. Die Staatsanwaltschaft hat deswegen neben dem Mord auch Raub mit Todesfolge angeklagt. Die 24-Jährige Freundin des Komplizen wird der Beihilfe beschuldigt: Sie soll als Fahrerin fungiert haben.

Eine Entscheidung dazu, wer die Vormundschaft für die Kinder bekommt, gibt es bislang nicht, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Bonn auf Anfrage sagte. Es sei offen, wann dies erfolge. Die Kinder befinden sich in der Obhut des Jugendamtes.

(dpa)
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