Backwaren in Bonn und der Region Wann haben Bäckereien an Weihnachten geöffnet?

Bonn · Sie möchten an den Weihnachtstagen frische Brötchen oder Croissants zum Frühstück haben oder brauchen für das Abendessen noch ein Baguette? Wir verraten, wann Bäckereien in Bonn und der Region an Weihnachten geöffnet haben.

Auch an den meisten Weihnachtstage haben die Bäckereien in Bonn und der Region geöffnet. (Symbolfoto)

Auch an den meisten Weihnachtstage haben die Bäckereien in Bonn und der Region geöffnet. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Jan Woitas

Die Weihnachtstage steht vor der Tür, da darf ein ausgiebiges Frühstück mit frischen Brötchen, Lebkuchen und Stollen nicht fehlen. Doch haben Bäckereien an Weihnachten überhaupt geöffnet? Hier finden Sie eine Übersicht über die Öffnungszeiten der Bäckereien in Bonn und der Region an Weihnachten.

Frische Brötchen: Wann haben Bäckereien in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis an Weihnachten geöffnet?

Welche Bäcker in Bonn und der Region haben an Weihnachten geöffnet? Auskunft gibt das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten in Nordrhein-Westfalen. Auch für Feiertage wie Weihnachten ist dort geregelt, ob Bäckereien öffnen dürfen. Hier die Öffnungszeiten im Überblick:

  • 24. Dezember, Heiligabend: Der 24. Dezember fällt in diesem Jahr auf einen Sonntag. Damit greift die Regelung aus dem Ladenöffnungsgesetz für Sonn- und Feiertage. Dort heißt es, dass „Verkaufsstellen, deren Kernsortiment aus [...] Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht“ an Feiertagen öffnen dürfen - allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum. Am 24. dürfen Bäckereien von 10 bis 14 Uhr geöffnet sein.
  • 25. Dezember, 1. Weihnachtsfeiertag: Für den 1. Weihnachtstag gilt eine ähnliche Regelung: Für die Dauer von fünf Stunden dürfen die oben genannten Verkaufsstellen und somit auch Bäckereien öffnen. Die Bäckereien in Bonn und der Region müssen am 25. Dezember jedoch nicht öffnen, es handelt sich hierbei um eine freiwillige Regelung.
  • 26. Dezember, 2. Weihnachtsfeiertag: Geschäfte, inklusive Bäckereien, dürfen am 26. Dezember nicht öffnen. Wer am 2. Weihnachtstage dennoch nicht auf frische Brötchen verzichten mag, muss entweder selbst backen oder auf Aufbackbrötchen zurückgreifen.
(ga)
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