Corona-Test ist positiv Wann, wo und wie bekomme ich jetzt einen PCR-Test?

Service | Bonn · Seit zum 1. Juli eine neue Testverordnung eingeführt wurde, ist die Verwirrung groß: Was tun, wenn der Selbsttest positiv ist? Wer kann sich für drei Euro im Testzentrum testen lassen? Und wo bekomme ich einen PCR-Test her? Wir beantworten hier die wichtigsten Fragen.

 Mein Corona-Test ist positiv. Und jetzt?

Mein Corona-Test ist positiv. Und jetzt?

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Nein, die Hoffnung auf einen Sommer ohne Corona hat sich nicht bewahrheitet. Die Omikron-Welle rollt weiterhin mit Wucht über Deutschland hinweg, die Infektionszahlen steigen bundesweit immer weiter an. Die Sorge vor Ansteckung ist bei vielen Menschen auch nach mehr als zwei Jahren Corona-Pandemie groß. Doch was ist eigentlich zu tun, wenn der Corona-Test positiv ausfällt? Seit Einführung der neuen Corona-Testverordnung zum 1. Juli ist die Verwirrung vielerorts groß. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Corona-Schnelltest zu Hause ist positiv. Was mache ich jetzt?

Plötzlich ist da ein zweiter Strich auf dem Corona-Test - und jetzt? Wen muss ich informieren, wenn mein Selbsttest zu Hause positiv ist? Und was gibt es zu beachten? Fällt der Selbsttest positiv aus, „sollten Sie sich zu Hause bestmöglich isolieren und Kontakte zu anderen Personen im Haushalt auf ein Mindestmaß reduzieren“, erklärt das Bundesgesundheitsministerium. Zur Überprüfung wird ein zertifizierter Antigen-Schnelltest empfohlen.

Diesen zu bekommen, ist seit 1. Juli komplizierter geworden. In der bundesweiten Corona-Testverordnung sind zwar zahlreiche Kriterien aufgelistet, unter denen Personen in Deutschland einen kostenlosen Schnelltest erhalten - zum Beispiel:

  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in Krankenhäusern, Rehabilitations-, Behinderten- oder stationären Pflegeeinrichtungen, Dialysezentren, Tageskliniken, etc.
  • pflegende Angehörige
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten

Eine Eigenbeteiligung von drei Euro pro Test wird für folgende Personen fällig:

  • Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
  • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).

Explizit nicht genannt sind jedoch Menschen, deren Selbsttest zu Hause positiv ausgefallen ist. Wer Symptome einer Corona-Infektion hat, gehört auf jeden Fall in die Hände eines Arztes“, heißt es aufseiten des Bundesgesundheitsministeriums. „Symptomatische Patientinnen und Patienten sollten zu Hause bleiben und das weitere Vorgehen zunächst telefonisch abklären.“ Sie sollen durch die Hausärzte oder Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) getestet werden.

Doch was tun, wenn wer Test positiv ist, ich aber keine Symptome habe? In der Test- und Quarantäneverordnung für Nordrhein-Westfalen steht: „Personen, die ein positives Testergebnis eines Coronaselbsttests erhalten haben, sind verpflichtet, sich in einer Teststelle unverzüglich einem Coronaschnelltest oder einem PCR-Test (Kontrolltest) zu unterziehen.“ Die zunächst widersprüchlich scheinende Regelung sorgt derzeit in vielen Testzentren für Verwirrung. So kommt es vor, dass Menschen mit positivem Selbsttest aufgefordert werden, dafür zu bezahlen oder an ihre Hausarztpraxis verwiesen werden. Hilfreich kann daher sein, sich vorab telefonisch beim Testzentrum zu erkundigen.

Mein Corona-Schnelltest im Testzentrum ist positiv. Was nun?

Wer ein positives Corona-Testergebnis erhält, muss sich sofort isolieren. Das heißt, nach Hause gehen beziehungsweise dort bleiben und möglichst jeden Kontakt zu anderen Menschen vermeiden. Diese Regelung gilt immer und muss nicht mehr extra vom Gesundheitsamt angeordnet werden.

Die Wohnung darf nur noch verlassen werden, um einen PCR-Test durchführen zu lassen. Sollte dessen Ergebnis negativ sein, ist die Quarantäne aufgehoben. (Die aktuelle Test- und Quarantäneverordnung für NRW können Sie hier herunterladen.)

Corona-App zeigt eine rote Warnung. Bekomme ich einen PCR-Test?

Nein. Bei asymptomatischen Personen reicht eine Warnung über einen Risikokontakt nicht mehr als Begründung für einen Anspruch auf PCR-Testung aus. Betroffene Personen haben aber weiterhin Anspruch auf einen Antigen-Schnelltest mit einem Eigenanteil von drei Euro.

Wenn sowohl das T- als auch das C-Feld innerhalb eines angegebenen Zeitfensters einen Strich entwickelt haben, ist der Corona-Test positiv.

Wenn sowohl das T- als auch das C-Feld innerhalb eines angegebenen Zeitfensters einen Strich entwickelt haben, ist der Corona-Test positiv.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

In welchen Fällen bekomme ich einen PCR-Test?

Gute Nachrichten für alle, die einen positiven Selbst- oder Schnelltest haben: “Nach einem positiven Antigen-Test [...] hat die getestete Person einen Anspruch auf eine bestätigende Testung mittels eines Nukleinsäurenachweises des Coronavirus SARS-CoV-2. Dies gilt auch nach einem positiven Antigen-Test zur Eigenanwendung“, heißt es in Paragraf 4b der bundesweiten Corona-Testverordnung. Was sperrig klingt, ist schnell erklärt: Wer einen positiven Schnell- oder Selbsttest hat, hat Anspruch auf einen anschließenden PCR-Test.

Aus medizinischer Sicht sei dies jedoch nicht zwingend erforderlich, heißt es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Einige Krankenkassen kommen Berichten zufolge allerdings nur für die Behandlung von Corona-Langzeitfolgen auf, wenn die ursprüngliche Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen werden kann. Daher kann es sinnvoll sein, auf einen PCR-Test zu bestehen, wenn zuvor ein Schnelltest positiv ausgefallen ist.

Ärztinnen und Ärzte können zudem eine PCR-Testung veranlassen, wenn bei der behandelnden Person Symptome vorliegen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten.

Die neue Corona-Testverordnung, die seit dem 1. Juli gilt, sorgt vielerorts für Verwirrung. Wir erklären, wem wann ein kostenloser Corona-Test zusteht.

Die neue Corona-Testverordnung, die seit dem 1. Juli gilt, sorgt vielerorts für Verwirrung. Wir erklären, wem wann ein kostenloser Corona-Test zusteht.

Foto: dpa/Henning Kaiser

Wo bekomme ich einen PCR-Test?

PCR-Tests gelten als Goldstandard unter den Corona-Tests. Doch nicht alle Testzentren bieten PCR-Tests an. Auch hier kann eine telefonische Nachfrage vorab Wartezeiten oder Umwege ersparen. Auch in Krankenhäusern, Hausarztpraxen, Apotheken, Drive-in-Testzentren, beim Gesundheitsamt sowie in bestimmten Laboren werden PCR-Tests angeboten. Das Bundesgesundheitsministerium bietet unter diesem Link eine Übersicht über Testmöglichkeiten in der Nähe. Telefonisch helfen auch die Hausarztpraxis, das örtliche Gesundheitsamt oder die bundesweite Hotline 116 117 weiter.

Was passiert, wenn mein Corona-Selbsttest nachträglich positiv ist?

Zunächst ist da nur eine Linie, der Test also negativ – ein paar Stunden später ist plötzlich noch eine zweite Linie aufgetaucht. Und jetzt? Zunächst einmal: Ruhe bewahren. Dann heißt es, sich an den Herstellervorgaben zu orientieren. Ein Testresultat eines Antigen-Schnelltests auf das Sars-CoV-2-Virus sei nur in dem Zeitfenster valide, das in der Gebrauchsanweisung angegeben ist, stellt der Verband der Diagnostica-Industrie auf Anfrage klar.

Je nach Hersteller kann diese Zeitangabe zwischen 15 und 30 Minuten variieren. Entwickelt sich in dieser Zeit der T-Streifen und zeigt sich auch der Kontrollstreifen (C), ist der Test positiv.

Ein verzögertes Erscheinen des T-Streifens auf der Selbsttest-Kassette sei indes kein gültiges Testresultat, schreibt der Verband der Diagnostica-Industrie weiter und rät für so ein Szenario: Erneut einen Test machen, gegebenenfalls mit einem Schnelltest eines anderen Herstellers.

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(mit dpa)
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