Prozesse "Dann hat er aufgeholt": Mordprozess um tödliches Autorennen

Berlin · Zwei Männer rasen in Sportwagen über den Berliner Kudamm. Bis einer von ihnen mit Tempo 160 den Tod eines Unbeteiligten verursacht, wie es die Anklage sieht. Die Fahrer sind nun wegen Mordes vor Gericht - in Deutschland ein Novum.

 Die gesperrte Tauentzienstraße in Berlin nach dem tödlichen Autorennen von Anfang Februar.

Die gesperrte Tauentzienstraße in Berlin nach dem tödlichen Autorennen von Anfang Februar.

Foto: Britta Pedersen

Einer der mutmaßlichen Raser weint, als die Anklage verlesen wird. Der zweite Angeklagte sitzt regungslos zwischen seinen Anwälten. Nach einem tödlichen Autorennen steht vor dem Berliner Landgericht der Vorwurf des Mordes im Raum - erstmals in Deutschland im Zusammenhang mit Rasern.

Mit mehr als 160 Kilometern pro Stunde sollen sich die Angeklagten durch die westliche Innenstadt von Berlin gejagt haben. Bis einer der Sportwagenfahrer in der Nähe des Kurfürstendamms einen Jeep rammte. Dessen 69-jähriger Fahrer starb.

Der Medienandrang ist groß, als der Prozess beginnt. Ein Sohn des Getöteten sitzt den Angeklagten gegenüber. Die Männer, 24 und 27 Jahre alt und seit sechs Monaten in Haft, weichen seinen Blicken aus und schweigen zunächst. Ein Verteidiger des 27-Jährigen sagt: "Er bereut zutiefst." Der Vorwurf des Mordes sei haltlos, meinen alle Verteidiger.

"Die Angeklagten versuchten das illegale Straßenrennen zu gewinnen und sich die damit verbundene und angestrebte Selbstbestätigung zu sichern", verliest Ankläger Christian Fröhlich. Tödliche Folgen hätten sie bei dem sogenannten Stechen billigend in Kauf genommen. Zwei Mordmerkmale sieht Fröhlich: Ein Handeln aus niedrigen Beweggründen und mit gemeingefährlichen Mitteln.

Die rechtliche Bewertung ist umstritten. "Der Raserei ein Ende machen darf man nicht, indem man die Gesetzeslage unzulässig ausweitet und verschärft", argumentiert ein Anwalt. Der Vorsatz, an einem Rennen teilzunehmen, sei nicht mit einem Tötungsvorsatz gleichzusetzen. Ab welcher Geschwindigkeit denn eine fahrlässige Tötung zu einem Totschlag oder Mord werden solle, fragt ein Verteidiger.

Der Fall in Berlin war ein Unglück, bei dem das Opfer keine Chance hatte. Bei Grün rollte der Jeep am 1. Februar 2016 gegen 0.40 Uhr auf eine Kreuzung. Die zwei Sportwagen, deren Fahrer bereits mehrfach wegen Delikten im Straßenverkehr aufgefallen waren, rasen heran. Mit mindestens Tempo 160 rammt der 27-jährige Angeklagte Ermittlungen zufolge den Geländewagen. 70 Meter weit wird der Jeep geschleudert. Der Fahrer stirbt noch in seinem Fahrzeug.

Eine Bekannte des 24-Jährigen ist die erste Zeugin im Prozess. Die 22-Jährige saß im Auto des Mitarbeiters einer Sicherheitsfirma, als es zum Crash kam. Die Sportwagenfahrer hätten sich zufällig an einer Ampel getroffen, sagt die Frau. "Sie kurbelten die Scheiben runter und redeten." Der 27-Jährige sei dann losgerast. Sein Kontrahent habe noch an zwei roten Ampeln gehalten. "Dann hat er aufgeholt." War es ein verabredetes Rennen? Die Zeugin schüttelt den Kopf: "Auf keinen Fall."

Der tödliche Unfall hat die Debatte über härtere Strafen gegen Teilnehmer illegaler Autorennen angekurbelt. Als Ordnungswidrigkeit sind sie bislang eingestuft - mit 400 Euro Buße und einem Monat Fahrverbot als Strafe. Tödliche Verkehrsunfälle haben für Verursacher in der Regel eine Anklage wegen einer fahrlässig begangenen Tat zur Folge.

Der Anwalt der Hinterbliebenen des 69-jährigen Rentners sagt, seine Mandanten "wollen die Wahrheit erfahren und hoffen auf eine empfindliche Strafe". Es gehe auch um eine generalpräventive Wirkung in Richtung der Raser-Szene - "dass andere mögliche Täter durch abgeschreckt werden". Ob im Fall der als "Kudamm-Raser" bekannt gewordenen Männer tatsächlich eine Verurteilung wegen Mordes möglich ist, wird voraussichtlich nicht vor Mitte November entschieden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort