Neuerungen und Gesetze Das ändert sich ab Dezember für Verbraucher

Bonn · Wie jedes Jahr im Dezember tritt der neue Fahrplan der Bahn in Kraft. Außerdem gibt es keinen WhatsApp-Newsletter mehr und kleinen YouTubern droht die Löschung. Diese Änderungen kommen ab Dezember auf die Verbraucher zu.

Mit dem neuen Winterfahrplan schickt die Deutsche Bahn deutlich mehr Züge auf die Schienen.

Mit dem neuen Winterfahrplan schickt die Deutsche Bahn deutlich mehr Züge auf die Schienen.

Foto: dpa/Oliver Berg

Fahrplanwechsel bei der Bahn

Der neue Winterfahrplan 2019/20 gilt ab dem 15. Dezember 2019. Das Überraschende: Die Deutsche Bahn verzichtet auf die übliche Preiserhöhung im Winter. Die Maßnahme stünde im Zusammenhang mit den Regierungsbeschlüssen zum Klimapaket, heißt es auf der Webseite der Deutschen Bahn. Die mit dem Paket beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets von 19 auf 7 Prozent soll das Preisniveau im Fernverkehr um 10 Prozent sinken. Die billigste ICE-Fahrkarte soll künftig 17,90 Euro statt 19,90 Euro kosten.

Der Fokus des neuen Fahrplans liegt auf dem Verkehrswachstum zwischen den deutschen Metropolen. Die Bahn möchte die einzelnen Verbindungen noch besser aufeinander abstimmen. So bekommen die Verbindungen Berlin - Erfurt - München und Berlin - Braunschweig - Frankfurt/Main einen lückenlosen Stundentakt. Außerdem sollen die alten Intercity-Wagen durch ICE-Züge ersetzt werden, die über mehr Komfort und WLAN verfügen. Ganz neu ist die Fernverkehrsverbindung zwischen Dresden – Berlin – Rostock. Starten wird diese im Dezember mit zehn Fahrten am Tag.

Kein WhatsApp-Newsletter mehr

Ab dem 7. Dezember dürfen über den Messengerdienst WhatsApp keine Massennachrichten, wie zum Beispiel Newsletter, mehr versendet werden. Solche Nachrichten verstoßen jetzt schon gegen die Nutzungsbedingungen, erklärt WhatsApp in seinen FAQs. Bisher wurde der Newsletter-Versand, der vor allem von Unternehmen genutzt wird, noch toleriert. Ab Dezember behält sich WhatsApp vor, rechtliche Schritte gegen diejenigen einzuleiten, die weiterhin Massennachrichten versenden. Der Messengerdienst möchte hiermit seiner ursprünglichen Intention nachgehen: private Kommunikation zwischen Freunden, Familie und Bekannten. Durch das Newsletter-Verbot seitens WhatsApp kann auch der Newsletter des General-Anzeigers über den Messenger ab 7. Dezember nicht mehr versendet werden. Über Alternativen werden wir informieren.

Autobahn-Vignette in Österreich teurer

Der Preis für die Autobahn-Vignette in Österreich steigt minimal an. Ab dem 1. Dezember kostet eine Jahresvignette 91,10 Euro statt 89,30 Euro. Motorradfahrer zahlen dann 36,20 Euro. Gültig sind die neuen Vignetten bis zum 31. Januar 2021. Wie das Parlament in Österreich Mitte November beschlossen hat, sollen Autobahnabschnitte in Grenznähe zu Deutschland von der Maut befreit werden.

Kleinen Youtube-Kanälen droht Löschung

Schon im Juli hat Youtube seine Nutzungsbedingungen in Deutschland geändert. Ab dem 10. Dezember treten die neuen Nutzungsbedingungen auch in den USA in Kraft: Das Videoportal hält sich vor, Kanäle zu sperren, wenn die Bereitstellung des Dienstes nicht mehr wirtschaftlich sei. Nicht von Youtube erläutert wird, was unter „wirtschaftlich“ zu verstehen ist. Verfolgt man die Diskussionen im Netz, könnte die Regelung vor allem kleine Youtube-Kanäle treffen, die dem Unternehmen wenig oder keinen Profit einbringen.

In Deutschland ist diese Vorgehensweise bereits seit dem 22. Juli 2019 in Kraft gesetzt worden. Es ist jedoch nicht bekannt, dass Konten gelöscht worden sind, die derzeit aktiv genutzt werden. Im vergangenen Jahr hatte YouTube bereits sein Partnerprogramm für die kleineren Kanäle eingestellt. Seitdem können diese keine Werbung mehr schalten und folglich Geld verdienen.

2019 noch Steuern sparen

Das Steuerjahr 2019 neigt sich langsam dem Ende zu. Steuerzahler können viel Geld sparen, wenn sie dieses Jahr noch bestimmte Dinge erledigen, etwa Handwerker-Rechnungen bezahlen. "Oft geht es darum, im alten Jahr noch Geld auszugeben", erklärt Udo Reuß, Steuer-Experte bei Finanztip. Ähnliches gilt für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Putzhilfen: Liegt eine Rechnung vor, können für Lohn- und Fahrtkosten bis zu 20.000 Euro in der Steuererklärung angegeben werden. Steuerzahler erhalten dann 20 Prozent der Kosten als Steuerermäßigung zurück. Ist der Betrag ausgeschöpft, zahlen Auftraggeber weitere Leistungen besser im neuen Jahr. Entscheidend ist, wann das eigene Konto belastet wird.

(Mit Material von dpa)
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